Belarus

Lukaschenkos Spezial-Operation: Flugzeugentführung nach Minsk

Die Ryanair-Maschine machte einen ungeplanten Zwischenstopp in Minsk und hob mit einigen Personen weniger erst nach mehreren Stunden wieder ab.
Die Ryanair-Maschine machte einen ungeplanten Zwischenstopp in Minsk und hob mit einigen Personen weniger erst nach mehreren Stunden wieder ab.APA/AFP/ONLINER.BY/-
  • Drucken

Nach der erzwungenen Landung eines Passagierflugzeugs und der Verhaftung eines Aktivisten steht das Regime vor neuen EU-Sanktionen. Lukaschenko nimmt das in Kauf: Für ihn zählt nur der Machterhalt.

Moskau. Nach der erzwungenen Landung einer Passagiermaschine in Minsk und der anschließenden Verhaftung des Bloggers Roman Protassewitsch drohen dem Regime von Alexander Lukaschenko neue internationale Strafmaßnahmen. Auch eine vollständige Blockade vonseiten der EU ist nicht ausgeschlossen. Bei einem Gipfel in Brüssel am Montagabend berieten europäische Staats- und Regierungschefs über ein gemeinsames Vorgehen. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sprach von einer „Entführung“ der Maschine.

Was sich am Sonntag im Luftraum über Belarus zugetragen hat, war allem Anschein nach eine Spezialoperation auf Geheiß des autoritären Machthabers, Alexander Lukaschenko. Der Vorfall zeigt, dass Lukaschenko im Kampf gegen politische Gegner keine Skrupel mehr kennt, zur Sicherung seiner Macht zu hoch riskanten Aktionen bereit ist und dabei sogar Unbeteiligte gefährdet: Mehr als 170 Menschen aus zwölf Ländern befanden sich für mehrere Stunden in der Gewalt der Minsker Behörden.

(c) APA

Airliner zur Umkehr gezwungen

Als der Ryanair-Flug 4978 um 10.29 Uhr in Athen startete, war er verspätet – das war alles. Landen sollte er in der litauischen Hauptstadt Vilnius. Kurz vor Verlassen des belarussischen Luftraums (Litauen grenzt an Belarus, die Hauptstadt Vilnius liegt unweit der Grenze) wurde er von einem Militärjet MiG-29 zur Landung am Flughafen Minsk gezwungen. Das bedeutete eine Umkehr in das zu diesem Zeitpunkt bereits weiter entfernte Minsk. Begründung: eine angebliche Bombendrohung. Wie der Lukaschenko-nahe Telegram-Kanal „Pul Perwowo“ noch am Sonntagnachmittag berichtete, traf der Machthaber selbst die Abfang-Entscheidung. In regimenahen Medien wird die gefährliche Aktion nun als notwendige Sicherheitsmaßnahme verteidigt. Glaubwürdig ist diese Darstellung nicht: Der Alarm war vorgeschoben. Explosives Material wurde nach der Durchsuchung des Flugzeugs keines gefunden. Die wahren Hintergründe waren andere.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Roman Protassewitsch
Belarus

Protassewitsch unter Hausarrest

Wende im Fall des Bloggers, den das Regime nach Zwangslandung in Minsk verhaftet hatte: Er wurde vom KGB-Gefängnis in eine überwachte Wohnung transferiert.
Belarus

Blogger Protassewitsch und Freundin nun im Hausarrest

Der Demokratie-Aktivist durfte überraschend das Gefängnis verlassen.
MINSK, BELARUS - MAY 28, 2021: Belarus President Alexander Lukashenko holds a meeting with the heads of delegations to a
Sanktionen

Belarus: Lukaschenko besuchte österreichische Firma, Kritik aus Wien

Der belarussische Präsident besuchte einen Betrieb der österreichischen Firma Kronospan in Belarus. Das Außenministerium in Wien bezeichnete das als Instrumentalisierungsversuch. Die holzverarbeitende Industrie ist nicht von EU-Sanktionen betroffen.
Analyse

Das Feilschen um die österreichischen Interessen in Belarus

Österreich hat mit seiner Position zu den Sanktionen gegen Belarus international Kritik geerntet. Dabei hat die Regierung nur so agiert, wie es Deutschland schon immer getan hat.
Belarusian Community Protest In Amsterdam The Belarusian community in The Netherlands is walking around the center of Am
EU-Sanktionen

Eine Fußnote brach Österreichs Belarus-Blockade

Die Außenminister der Union geben grünes Licht für die Isolation von Wirtschaftssektoren, die das Lukaschenko-Regime finanzieren. Beim Finanzsektor gab Österreich erst nach einer Klausel ohne Rechtskraft nach.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.