Wer längere Zeit auf die Erstattung von zu viel bezahlter Umsatzsteuer warten muss, hat nach EU-Recht Anspruch auf Zinsen. Das hat der EU-Gerichtshof entschieden.
Wien. Unternehmer sollen nicht mit Mehrwertsteuer (=Umsatzsteuer, USt) belastet sein. Der Letztverbraucher soll sie tragen. Was das zu bedeuten hat, wenn ein Unternehmer zu wenig Vorsteuer erstattet bekommen hat oder zu viel Mehrwertsteuer bezahlt hat, das hatte nun der Gerichtshof der EU (EuGH) in Luxemburg zu entscheiden. Auf den Fiskus kommen damit neue Zahlungspflichten zu.
Vor dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH) sind zwei Verfahren anhängig, in denen es um stattliche Mehrwertsteuerbeträge geht. Ein Fall kreist um den Betreiber eines Hotels in Österreich: In seiner USt-Voranmeldung für August 2007 machte er einen Vorsteuerüberschuss von 60.689 Euro geltend. Fünf Jahre später, am 15. Mai 2013, bestätigte der (damals noch existierende) Unabhängige Finanzsenat seinen Anspruch, woraufhin der Überschuss seinem Abgabenkonto gutgeschrieben wurde.