Nach welchen Regeln werden die Chefsessel in staatsnahen Unternehmen besetzt? Und welche Folgen hat es, wenn eine bestehende Ausschreibungspflicht ignoriert wird?
Wien. Vorstandsbestellungen in Konzernen mit Staatsbeteiligung stehen immer im Blickpunkt der Öffentlichkeit – jetzt jedoch noch mehr als sonst. Für das Rennen um die Nachfolge von OMV-Chef Rainer Seele gilt das ebenso wie für den bevorstehenden Wechsel an der Spitze der Staatsholding Öbag.
Aber welche Regeln gelten überhaupt für die Besetzung solcher Positionen? Müssen sie alle öffentlich ausgeschrieben werden? Auf Bundesebene ist das im Stellenbesetzungsgesetz geregelt. Dieses normiert eine Ausschreibungspflicht für die Bestellung von Vorstandsmitgliedern oder Geschäftsführern staatsnaher Unternehmen. Konkret sind das jene Firmen, die der Rechnungshofkontrolle unterliegen – an denen also die öffentliche Hand mit zumindest 50 Prozent beteiligt ist (wobei eine „tatsächliche Beherrschung“ durch den Staat dem gleichgehalten wird). Für die Öbag gilt dieses Gesetz somit, auch für die Post oder den Verbund – jedoch beispielsweise nicht für die OMV, denn bei dieser ist der Staatsanteil geringer.