Justiz

Reform: Weniger psychisch Kranke wegsperren, Maßnahmenvollzug auch für Terroristen

PK 'REFORM DES MASSNAHMENVOLLZUGS' ZADIC / NEHMAMMER
PK 'REFORM DES MASSNAHMENVOLLZUGS' ZADIC / NEHMAMMERAPA/GEORG HOCHMUTH
  • Drucken

Die Regierung hat die lang angekündigte Reform des Maßnahmenvollzugs vorgestellt. Terroristen fallen künftig in die Rückfalltäter-Kategorie, Jugendliche sollen besser geschützt werden.

Die Bundesregierung hat ihre Reform des Maßnahmenvollzugs fertig und schickt den Gesetzesentwurf heute, Dienstag, in Begutachtung. Psychisch kranke Rechtsbrecher können damit nur noch dann potenziell lebenslang in eine Anstalt eingewiesen werden, wenn das Delikt mit mehr als drei Jahren Freiheitsstrafe bedroht ist (bei besonders hoher Gefährlichkeit schon ab einem Jahr). Neu dazu kommt, dass auch Terroristen in die Rückfallstäter-Kategorie aufgenommen werden.

Um 60 Prozent mehr Menschen im Maßnahmenvollzug

Justizministerin Alma Zadic (Grüne) betonte in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Innenminister Karl Nehammer (ÖVP), dass man nun endlich die lange geforderte tiefgreifende Reform auf den Weg bringe. Derzeit seien etwa 1300 Menschen im Maßnahmenvollzug untergebracht, die Zahl sei in den vergangenen fünf Jahren um 60 Prozent gestiegen.

Nun ändere man die Einweisungsvoraussetzungen und verbessere den Rechtsschutz, so Zadic. Wer etwa im Zuge eines psychotischen Schubs jemand anderen schubse oder eine Drohung ausspreche, werde künftig im Gesundheitssystem psychiatrisch behandelt. Verbesserungen gebe es auch für Jugendliche. Für sie gab es bisher keine Unterscheidung zu Erwachsenen. Nun kommen sie erst bei einem Kapitalverbrechen (ab zehn Jahren Strafdrohung) in den Maßnahmenvollzug.

Maßnahmenvollzug auch für Terroristen

Diesen gibt es heute schon auch für gefährliche Rückfalltäter. Im Zuge der Reform wird die Kategorie nun auch auf Terroristen erweitert. Dies ist Teil des türkis-grünen Antiterrorpakets, das nach dem Anschlag vom 2. November 2020 angekündigt worden war, wie Nehammer ausführte. Anlasstat muss eine Terror-Verurteilung mit mindestens 18 Monaten Freiheitsstrafe sein.

Zudem ist eine schwere Vortat erforderlich (schwere vorsätzliche Gewalt oder Terrorismus oder gemeingefährliche Handlung mit einer Verurteilung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von mehr als 12 Monaten und die Befürchtung, dass weitere solche Straftaten mit schweren Folgen begangen werden). Die Höchstdauer der Unterbringung beträgt zehn Jahre (Täter unter 21 Jahren: fünf Jahre). Dazu kommt noch die Dauer der Verurteilung wegen der Straftat selbst. Die Unterbringung erfolgt in Hochsicherheitsabteilungen getrennt von den psychisch kranken Untergebrachten.

Ob man den von der Polizei erschossenen Wiener Attentäter mit der Neuregelung rechtzeitig aus dem Verkehr hätte ziehen können, blieb offen. Nehammer meinte eher nein, schließlich betreffe die Regelung Rückfallstäter. Zadic sah dies etwas anders, jedenfalls wenn es wegen des versuchten Waffenkaufs zu einer Anklage gekommen wäre. Dies hätte als Vortat eventuell die Voraussetzung für eine Unterbringung erfüllt, meinte sie.

Die Gesetzesänderung ist nur der erste Teil der Reform, wie die beiden betonten. Der zweite Teil soll u.a. die bessere Betreuung im Maßnahmenvollzug durch mehr Psychiater und Psychologen gewährleisten. Er steht morgen, Mittwoch, am Programm des Ministerrats. Man werde diesen Bereich "massiv ausbauen", versprach Zadic.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.