Faktencheck

Vier Haushalte an einem Tisch: Politikerbesuch im Schweizerhaus war gesetzeskonform

CORONA: OeFFNUNGEN - FOTO- UND FILMTERMIN 'REGIERUNGSSPITZE AM OeFFNUNGSTAG ZU GAST IM SCHWEIZERHAUS'
CORONA: OeFFNUNGEN - FOTO- UND FILMTERMIN 'REGIERUNGSSPITZE AM OeFFNUNGSTAG ZU GAST IM SCHWEIZERHAUS'APA/HELMUT FOHRINGER
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Politiker sind im Rahmen ihrer Berufstätigkeit von Covid-19-Verordnungen ausgenommen. Aber auch für normale Bürger ist es nicht verboten, aus vier Haushalten an einem Tisch zu sitzen.

Die vier an einem Tisch: Die Öffnungsschritte am 19. Mai nutzten viele, und somit auch Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP), Vizekanzler Werner Kogler (Grüne), Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) und Kultur-Staatssekretärin Andrea Mayer (Grüne) für einen Besuch in der Gastronomie. Das Foto des Besuchs im Schweizerhaus im Wiener Prater wurde in den sozialen Medien viel diskutiert - inklusive des Vorwurfs, die Politiker hätten selbst gegen die neuen Auflagen in der Gastronomie verstoßen, weil gleich vier Haushalte an einem Tisch Platz nahmen.

Der Vorwurf ist jedoch unbegründet. Zum einen sind Politiker im Rahmen ihrer Berufstätigkeit sowieso von Covid-19-Verordnungen ausgenommen.  Organe der Gesetzgebung sind dort nämlich für berufliche Zwecke als Ausnahmen erwähnt, wie auch der aktuellen Covid-19-Öffnungsverordnung zu entnehmen ist.

Dem Besuch im Schweizerhaus sehr ähnlich war der Medienauftritt von Kogler und Kurz beim Impf-Start auf der MedUni Wien. Damals sagte Verfassungsexperte Peter Bußjäger, dass die beiden Regierungschefs im Rahmen einer repräsentativen Angelegenheit rechtlich abgesichert seien. Als Privatperson unterliegen auch Politiker den Verordnungen.

Haushalte-Regel ist veraltet

Darüber hinaus wäre der Termin im Schweizerhaus nicht einmal für normale Bürger verboten gewesen. Die implizierte Behauptung in den zahlreichen Facebook-Beiträgen, dass Personen aus vier Haushalten nicht an einem Gastro-Tisch sitzen dürfen, stimmt nicht. Dem Paragrafen 6 der aktuell geltenden Verordnung zufolge dürfen Gastwirte indoor Besuchergruppen in der Größe von vier Personen und outdoor zehn Personen einlassen. Ein Limit für die Anzahl verschiedener Haushalte gibt es nicht. Zwischen den Besuchergruppen müssen Abstände von zwei Metern gehalten werden.

Die Verwirrung rührt wohl daher, dass bei den vorherigen Maßnahmen, die mittlerweile jedoch wieder außer Kraft gesetzt sind, eine Zusammenkunft von mindestens vier Personen aus mehr als zwei Haushalten als Veranstaltung gegolten hat und somit nicht erlaubt war.

(APA/red.)

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