Reformplan

Terror: Nach Haft weiter weggesperrt

APA/GEORG HOCHMUTH
  • Drucken

Die Regierung will Terroristen über die verhängte Strafe hinaus bis zu zehn weitere Jahre verwahren. Psychisch Kranke sollen nach kleinen Delikten nicht im Maßnahmenvollzug landen.

„Das ist auf jeden Fall ein Novum und ein Systembruch“, sagt Robert Kert, Strafrechtsprofessor an der WU. Zwar stand schon bisher im Gesetz, dass gefährliche Rückfallstäter auch nach Ende ihrer Haft vom Staat noch angehalten werden können. Wegen der strikten Voraussetzungen dafür habe es sich dabei aber lang nur um eine einzige betroffene Person gehandelt, erzählt Kert. Und inzwischen sei die Regel „totes Recht“.

Justizministerin Alma Zadić und Innenminister Karl Nehammer präsentierten am Dienstag aber einen Gesetzesplan, laut dem Terroristen nach Ende der Haft in einer Anstalt verwahrt bleiben dürfen. Umgekehrt will man die Zahl psychisch Kranker, die in den Maßnahmenvollzug eingewiesen werden, verringern. Aber was bedeuten diese Pläne im Detail?

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

PK 'REFORM DES MASSNAHMENVOLLZUGS' ZADIC / NEHMAMMER
Justiz

Reform: Weniger psychisch Kranke wegsperren, Maßnahmenvollzug auch für Terroristen

Die Regierung hat die lang angekündigte Reform des Maßnahmenvollzugs vorgestellt. Terroristen fallen künftig in die Rückfalltäter-Kategorie, Jugendliche sollen besser geschützt werden.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.