Storno in der Pandemie

Reiserücktritt: Worauf man diesen Sommer achten muss

Die Reiseplanung als Balancetraining
Die Reiseplanung als Balancetraining(c) Getty Images (Mario Tama)
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Im Unterschied zum Vorjahr gilt Corona nicht mehr als „unvorhersehbares Ereignis“. Welche Auswirkung hat das auf den Stornoschutz?

Fernweh sticht Aufwand, so könnte man den bevorstehenden Reisesommer gedanklich anlegen. Wer das Land verlässt, muss sich mit den Corona-Reisebestimmungen seiner Zieldestination (und der Fluglinie) beschäftigen. Das heißt grob, wer nicht gerade nach Albanien oder Nordmazedonien möchte, muss getestet, genesen oder geimpft sein (Stand 19. Mai). Teilweise gilt es den Urlaub auch mit einer Quarantäne zu beginnen, das betrifft zum Beispiel die Länder Dänemark und Belgien. Finnland, Lettland oder Norwegen sollte man gar nicht erst anpeilen, hier ist die Einreise für Österreicher zurzeit nicht gestattet. In einigen Ländern besteht darüber hinaus - ähnlich wie in Österreich - eine Registrierungspflicht vor der Einreise.

Abgesehen von diesen Bedingungen sollte man auch seinen Versicherungsschutz überdenken. Im Unterschied zum Vorjahr gilt das Coronavirus nicht mehr als „unvorhersehbares Ereignis“. Kostenlose Stornierungen sind heuer rechtlich schwieriger argumentierbar, warnt der Verein für Konsumentenschutz (VKI) auf seiner Website.

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