Öffnungsschritte

Ein ganzes Land sperrt wieder auf

Regierung, Landeshauptleute und Experten wollen eine "Rückkehr in die Normalität" ab 1. Juli.
Regierung, Landeshauptleute und Experten wollen eine "Rückkehr in die Normalität" ab 1. Juli.imago images/SEPA.Media
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Fallende Masken und ein zurückkehrender „Babyelefant“ läuten die Rückkehr zur Normalität ein. Auch die Nachtgastronomie feiert ihr Comeback. Ab 1. Juli sollen - bis auf die 3-G-Regel - in der Gastronomie sämtliche Beschränkungen fallen.

„Wenn ich durch die Stadt gehe und sehe, wie sich die Leute freuen, geht mir das Herz auf. Sie sehen mich heute als sehr glücklichen Gesundheitsminister.“ Emotionale Worte waren es, mit denen Wolfgang Mückstein (Grüne) am Freitag seine Rede im Bundeskanzleramt einleitete. Gerührt hatte man ihn zuvor noch nicht erlebt. Verärgert schon eher, etwa als er vor wenigen Tagen mit Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) über das Datum für die - dank niedriger Infektionszahlen und Sieben-Tage-Inzidenz - nun möglichen Lockerungen stritt.

Koalitionäre Verstimmungen waren nach den Gesprächen mit Ländern und Experten am Freitag keine zu vernehmen. Die Aussicht „auf eine Rückkehr in die Normalität“, die Kurz zufolge im Sommer möglich sei, stimmte die anwesende Regierungsspitze durchwegs optimistisch. Kurz und Mückstein traten mit Vizekanzler Werner Kogler (Grüne), Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) und Med-Uni-Rektor Oswald Wagner vor die Journalisten. Die Öffnungsschritte erfolgen nun am 10. Juni bzw. 1. Juli. Ein Überblick.

Gastronomie

Die derzeit geltende Sperrstunde um 22 Uhr wird ab 10. Juni bis Mitternacht ausgedehnt. Dann dürfen acht Personen indoor, 16 Personen outdoor an einem Tisch sitzen. Der Mindestabstand wird auf einen Meter reduziert. Damit ist der „Babyelefant“ – auch in Kultur, Sport und Freizeitbereich – zurück und der Weg für die – am Freitag öfter zitierten – Public-Viewing-Events für die bald startende Fußball-EM geebnet.

Ab 1. Juli soll es dann in der Gastronomie bezüglich Sperrstunde, Abstände und Personenzahl – abgesehen von der 3-G-Regel – überhaupt keine Beschränkungen mehr geben. Damit dürfen sich auch die rund 3000 heimischen Betriebe in der bis dato stillgelegten Nachtgastronomie freuen: „Im Laufe des Sommers“ soll auch dort der Betrieb – wohl unter Einhaltung der 3-G-Regel und des Babyelefanten – wieder aufgenommen werden können, wie Kurz versprach. Details dazu aber gibt es noch nicht.

Aus der Opposition – bis auf die FPÖ – ertönten zu den Lockerungen für die Wirte großteils positive Stimmen. Den Neos gehen diese allerdings nicht schnell genug: Die Sperrstunde um 22 Uhr habe „heute schon genauso wenig Sinn wie am 10. Juni“, beschwerte sich Gesundheitssprecher Gerald Loacker. Die Verschiebung auf Mitternacht brauche „keine ewig lange Vorlaufzeit und Planbarkeit“, wie von Ministerin Köstinger ins Treffen geführt. Tatsächlich hatte auch das Gesundheitsministerium die Vorlaufzeit mit der entsprechenden Verordnung argumentiert, die man legistisch erst präzisieren müsste.

Abstandsregeln

Dass im Handel ab 10. Juni die 20-Quadratmeter-Regel pro Kunde auf zehn Quadratmeter reduziert wird, freut die Branchenvertreter. „Das sind gute Nachrichten für die heimische Wirtschaft“, sagte etwa der Geschäftsführer des Handelsverbandes, Rainer Will am Freitag. Abgesehen vom Handel kehrt ab 10. Juni neben der Gastronomie auch im Kultur- und Sportbereich der Babyelefant zurück: Damit muss zu anderen Personen nur noch ein Meter Abstand (statt wie bisher zwei) eingehalten werden. Kein Mindestabstand gilt bei Treffen mit (indoor) maximal acht bzw. (outdoor) 16 Personen.

Kultur, Sport, Party

Bei Events mit zugewiesenen Sitzplätzen sind outdoor 3000 Personen erlaubt, indoor 1500 Personen. Generell dürfen maximal 75 Prozent (zuvor 50 Prozent) der vorhandenen Sitzplätze besetzt werden. Zudem muss jeder Gast über zehn Quadratmeter verfügen können. Musikproben im Amateurbereich dürfen nun – wie bei professionellen Gruppen – unter Einhaltung der 3-G-Regel ohne Abstandsregel stattfinden. Die bei vielen Senioren beliebten Busreisen sind ebenfalls wieder vollständig (unter Einhaltung der 3-G-Regel) möglich. Ab 1. Juli fallen auch in diesem Bereich sämtliche Beschränkungen (ausgenommen: die 3-G-Regel). Hochzeiten, Konzerte und Feste sind dann wieder uneingeschränkt möglich. Veranstaltungen ab 100 Personen bleiben aber anzeige-, ab 500 Personen auch bewilligungspflichtig.

Maskenpflicht

Die FFP2-Maske muss ab 10. Juni im Freien nicht mehr getragen werden und ab 1. Juli nur noch dort, wo kein Abstand möglich ist (öffentlicher Verkehr, Supermarkt etc.). Ob sie dann auch im Handel und den Schulen fällt, lässt das Gesundheitsministerium noch offen.

Einreiseregeln

Die Einreise nach Österreich wird ab 10. Juni mit der 3-G-Regel erlaubt. Eine „Pre-Travel-Clearance“, eine Voranmeldung, wird nur mehr bei der Einreise aus Hochinzidenz- und Virus-Varianten-Gebieten benötigt.

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