Skinhead-Affäre: War eine Richterin befangen?

SkinheadAffaere eine Richterin befangen
SkinheadAffaere eine Richterin befangen(c) ORF
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Muss der ORF die "Am Schauplatz"-Bänder doch nicht herausgeben? Die Generalprokuratur des Bundes prüft die Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien. Eine Richterin soll befangen sein.

Eine mögliche Wende im Fall um den umstrittenen Beschluss des Oberlandesgericht Wien, dass der ORF Drehmaterial zu einer "Am Schauplatz"-Folge über Rechtsextremismus zu Beweismittelzwecken herausgeben muss, zeichnet sich ab: Die Generalprokuratur beim Obersten Gerichtshof prüft die Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien (OLG).

Grund dafür ist die mögliche Befangenheit des zuständigen Drei-Richtersenats am OLG. Eine Richterin in der Causa ist die Schwester einer Oberstaatsanwältin, die mit dem Antrag auf Beschlagnahme befasst war, ist. Oberstaatsanwältin Ilse-Maria Vrabl-Sanda zeichnete demnach in dem Verfahren um das ORF-Recherchematerial eine Stellungnahme im Akt, ihre Schwester Michaela Sanda war eine der drei Richterinnen des befassten Senats am OLG.

Verwandter als Staatsanwalt unzulässig

Der ORF weigert sich bislang unter Berufung auf das Redaktionsgeheimnis, das Drehmaterial herauszugeben. Das Redaktionsgeheimnis garantiert Journalisten, dass sie die Namen ihrer Informanten nicht nennen, Mitschriften und Aufnahmebänder nicht herausgeben müssen. Der ORF wehrt sich auch juristisch gegen den Entscheid des Oberlandegerichts Wien - und könnte Recht bekommen.

Laut Strafprozessordnung wäre es unzulässig, wenn ein Verwandter eines Richters als Staatsanwalt im Verfahren tätig würde, bestätigte Leo Levnaic-Iwansk, einer der Sprecher des OLG, Mittwochabend in der "ZiB 2". Er konnte jedoch nicht bestätigen, dass dies in der Causa tatsächlich der Fall sei. Sollte die Generalprokuratur zum Schluss kommen, dass eine Befangenheit vorliegt, dann würde das Verfahren beim Obersten Gerichtshof (OGH) landen.

Stiftungsrat Pelinka rechnet mit Aufhebung des Urteils

Das sieht auch Niko Pelinka, SPÖ-"Freundeskreis"-Leiter im ORF-Stiftungsrat so: "Sollte es tatsächlich stimmen, dass eine direkt beteiligte Richterin und eine direkt beteiligte Oberstaatsanwältin Schwestern sind, gehen alle von mir konsultierten Juristen davon aus, dass dieses Urteil aufgehoben wird", so Pelinka in einem Schreiben an die Mitglieder der ORF-Gremien. "Alles andere wäre ein schwerer Schaden für das Ansehen der Justiz, da hier offensichtlich ein Ausschlussgrund für die Richterin bestehen hätte müssen."

Der ORF-Geschäftsführung, die die Herausgabe des Material verweigert, signalisierte Pelinka Unterstützung: "Sobald journalistisches Recherche-Material nicht mehr sicher ist, kann sich kein Informant mehr sicher fühlen. Die Medien werden so eines wichtigen Schutzes beraubt und können ihre Kontrollfunktion nicht mehr im selben Umfang ausüben." Er meint zudem, dass bisher kein Verstoß des ORF gegen einen Gerichtsbeschluss vorliege.

ORF-Beschwerde bei Menschenrechtsgerichtshof

ORF-Stiftungsratsvorsitzende Brigitte Kulovits-Rupp wies die Gremienmitglieder am Donnerstag ebenfalls darauf hin, dass es bisher keine Verstöße seitens des ORF gibt. "So lange die Herausgabe der Bänder nicht gefordert ist, liegt jedenfalls kein Rechtsbruch vor." Kulovits-Rupp trat dafür ein, "einen Appell an die Justizministerin zu richten, geeignete Maßnahmen zu setzen, dass dem - bis zur Klärung der strittigen Angelegenheit durch OGH bzw. EGMR - auch so bleibt".

Der ORF hat gegen das Vorgehen der Justiz Beschwerde beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof und eine sogenannte Erneuerungsbeschwerde beim Obersten Gerichtshof eingeleitet, bei der Generalprokuratur wurde darüber hinaus eine Nichtigkeitsbeschwerde zu Wahrung des Gesetzes angeregt.

Anteil an der Mediendebatte haben zudem die rechtswidrigen Einvernahmen von Journalisten des Nachrichtenmagazins "profil", die in ihrer Berichterstattung zur Hypo Alpe Adria Bank aus deutschen Gerichtsakten zitiert hatten.

ORF-Reportage vor Gericht

Die Skinhead-Reportage, bei der ein ORF-Team um "Am Schauplatz"-Reporter Eduard Moschitz mehrere Tage zwei jugendliche Glatzköpfe begleitet hatte, beschäftig bereits seit dem Frühjahr die Gerichte. Bei der Auseinandersetzung um das Drehmaterial will die Staatsanwaltschaft prüfen, ob von den Jugendlichen Nazi-Sager getätigt wurden bzw. ob etwaige Parolen, wenn es solche geben sollte, vom ORF-Reporter angeregt wurden. Laut ORF sind auf dem Drehmaterial keine strafbaren Handlungen zu sehen, die eine gerichtliche Verfolgung nach sich ziehen würden.

Auch FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache wird als Beschuldigter geführt, allerdings wegen des Verdachts der falschen Beweisaussage und des Verdachts der Verleumdung, was auf eine Anzeige von "Am Schauplatz"-Chef Christian Schüller zurückgeht. Strache beschuldigt den ORF-Redakteur Ed Moschitz, zwei Jugendliche bei einer FPÖ-Veranstaltung zu Nazi-Sagern aufgefordert zu haben. Der ORF hatte diese Vorwürfe zurückgewiesen und auf den Video-Aufnahmen, die die Begegnung dokumentieren, waren ebenfalls keine Nazi-Sager zu hören. Ein Sachverständiger des Gerichts hat die von der FPÖ behauptete Manipulation des Bandes nicht finden können.

Dem ORF drohen bei der Weigerung, das Material herauszugeben oder wenn die Polizei dieses bei einer Hausdurchsuchung am Küniglberg nicht vorfindet, Beugemittel bis zu 10.000 Geldstrafe oder sechs Wochen Haft.

(APA/Red.)

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