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FPÖ-Landesrat Waldhäusl wegen Amtsmissbrauch angeklagt

Gottfried Waldhäusl wird von der Causa Drasenhofen eingeholt.
Gottfried Waldhäusl wird von der Causa Drasenhofen eingeholt.(c) APA/HERBERT PFARRHOFER (HERBERT PFARRHOFER)
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Waldhäusl hatte 2018 jugendliche Asylwerber hinter Stacheldraht unterbringen lassen. Er sieht keinen Grund für einen Rücktritt und rechnet mit einem Freispruch. Aus der FPÖ kommen aber Rücktrittsforderungen.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat in Zusammenhang mit der Unterbringung von unbegleiteten Minderjährigen in der Flüchtlingsunterkunft Drasenhofen (Bezirk Mistelbach) 2018 Anklage gegen den niederösterreichischen Landesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ) und eine Landesbeamtin erhoben. Vorgeworfen wird den beiden u.a. Amtsmissbrauch, bestätigte eine Behördensprecherin am Freitag auf Anfrage einen ORF NÖ-Bericht. Waldhäusl rechnet mit einem Freispruch.

Der Tiroler FPÖ-Chef Markus Abwerzger forderte indes am Freitagabend unmissverständlich den Rücktritt seines niederösterreichischen Parteifreundes. "Anklage bedeutet für mich Rücktritt ohne Ausrede und Rechtfertigung", sagte Abwerzger der "Tiroler Tageszeitung". Das Mindeste wäre, die Funktion ruhend zu stellen. "Wenn man bei Bundeskanzler Sebastian Kurz und Finanzminister Gernot Blümel - zu Recht - einen Rücktritt fordert, dann muss man auch im eigenen Haus konsequent sein. Sonst wird man unglaubwürdig", sagt Abwerzger.

"Im Wesentlichen wird den beiden Beschuldigten zur Last gelegt, unbegleitete minderjährige Fremde rechtswidrig in einer unter Berücksichtigung der Grundsätze des Kindeswohls ungeeigneten Unterkunft untergebracht zu haben. Konkret sollen die elementaren Wohnbedürfnisse gesetzwidrig u.a. infolge Errichtung eines Stacheldrahtzaunes in nur menschenunwürdiger Weise gedeckt worden sein", teilte die WKStA in einer Aussendung mit. Die Einbringung der Anklageschrift erfolgte nach Genehmigung entsprechender Vorhabensberichte durch die Oberstaatsanwaltschaft Wien und das Justizministerium, hieß es.

Die Schöffenverhandlung wird vor dem Landesgericht St. Pölten über die Bühne gehen. Einen Prozesstermin dafür gibt es laut ORF NÖ noch nicht. Der Strafrahmen im Fall eines Schuldspruchs nach Paragraf 302 Strafgesetzbuch beträgt sechs Monate bis fünf Jahre.

Der Asyl-Landesrat zeigte sich in einer Aussendung "überzeugt, im Zuge der Verhandlung beweisen zu können, dass alles rechtens abgelaufen ist": "Der Schutz der Bevölkerung stand im Vordergrund und ich habe im Interesse der Niederösterreicher gehandelt." Er würde wieder so vorgehen, sagte der FPÖ-Politiker dem ORF NÖ: "Ja, ich würde wieder so handeln müssen, wenn wir junge Männer haben, die straffällig sind und die wir nicht mehr versorgen können." Diskutieren könne man darüber, "ob man sich mit der Eröffnung noch etwas mehr Zeit hätte lassen können", meinte der Landespolitiker in einer Aussendung.

Waldhäusl: „Es gibt keinen Grund für einen Rücktritt"

Einen Rücktritt schloss Waldhäusl dem Bericht zufolge aus: "Es gibt auch keinen Grund für einen Rücktritt. Ich kann meine Arbeit weiterhin ordentlich machen. Es wird in der Woche der Verhandlung genau zwei Tage geben, an denen ich weniger im Büro, sondern mehr bei Gericht bin und damit ist das erledigt." In einer Aussendung betonte er: "Ich bin nicht der erste Politiker, der sich vor Gericht verantworten muss und werde nicht der letzte sein. Zudem vertraue ich auf das Urteilsvermögen der unabhängigen, heimischen Justiz und bin sicher, dass sich die Anklage in Luft auflösen wird!"

Mikl-Leitner betont Unschuldsvermutung, SPÖ Rücktrittsgrund

Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) teilte in einer Reaktion auf die Anklageerhebung gegen Waldhäusl mit: "Gerichte allein entscheiden, wer schuldig ist und wer nicht – bis dahin gilt jede Bürgerin und jeder Bürger als unschuldig. Das muss für alle Menschen in unserem Land gleichermaßen gelten. Auch wenn das manchen nicht gefallen mag - und auch für Politiker, deren Meinungen man nicht immer teilt." VPNÖ-Landesgeschäftsführer Bernhard Ebner erklärte: "Wer das Landesratsmandat besetzt, das die FPÖ durch ihr Wahlergebnis erhalten hat, kann nach unserer Landesverfassung nur die FPÖ selbst entscheiden." Die politischen Konsequenzen seien bereits 2018 gezogen worden, "als das Quartier umgehend aufgelöst wurde".

"Bei Anklage ist Rücktritt die einzige Option", betonte SPÖ NÖ-Landesgeschäftsführer Wolfgang Kocevar in einer Aussendung. "Was für (ÖVP-Bundeskanzler, Anm.) Kurz und (ÖVP-Finanzminister, Anm.) Blümel gilt, muss auch für den FPÖ-Landesrat gelten", forderte Kocevar ebenso wie SPÖ-Landesparteichef Franz Schnabl auf Twitter, dass Waldhäusl gehen müsse. Udo Landbauer, Landespartei- und Klubobmann der FPÖ NÖ, erklärte dagegen, die Causa um WKStA-Ermittlungen gegen Kurz in Zusammenhang mit dem Ibiza-U-Ausschuss sei mit Drasenhofen nicht vergleichbar: "Sebastian Kurz hat aus Eigeninteresse gelogen und Landesrat Waldhäusl hat gehandelt, um die eigene Bevölkerung vor straffälligen Asylanten zu schützen."

Für Neos-Landessprecherin Indra Collini wurde mit der Anklageerhebung endgültig eine rote Linie überschritten. Waldhäusl könne nun "nicht schulterzuckend zur Tagesordnung übergehen" und weiter als Asyl-Landesrat fungieren. Mikl-Leitner müsse handeln. "Sie hat im Asyl- und Integrationsbereich den Bock zum Gärtner gemacht und muss nun von ihrem Recht Gebrauch machen und ihm die Agenden entziehen." Auch die Grüne Landessprecherin Helga Krismer verlangte von der Landeshauptfrau, Waldhäusl wesentliche Agenden wie Flüchtlings- und Fremdenangelegenheiten, Grundversorgung und Koordination der Integrationsangelegenheiten zu entziehen. Zudem forderte die Grüne Waldhäusl zum Rücktritt auf.

„Notorische Unruhestifter“ hinter Stacheldrahtzaun

Ins Rollen gekommen waren die Ermittlungen 2019 nach einer Weisung der Oberstaatsanwaltschaft Wien an die WKStA. Die Vorwürfe beziehen sich auf November 2018. Damals hatte Waldhäusl jugendliche Flüchtlinge hinter Stacheldraht in einem von Securitys bewachten Quartier in Drasenhofen unterbringen lassen, weil er ihnen vorwarf, "notorische Unruhestifter" zu sein. Nach heftiger Kritik wurde die Einrichtung im nördlichen Weinviertel an der Grenze zu Tschechien wenige Tage nach Verlegung der ersten Asylwerber wieder geschlossen. Erst vor kurzem hatte das Landesverwaltungsgericht (LVwG) Niederösterreich im Fall eines Flüchtlings entschieden, dass die Unterbringung in Drasenhofen rechtswidrig war.

Der Landesbeamtin wird zudem die Fälschung eines Beweismittels sowie Verleumdung vorgeworfen, weil sie im Ermittlungsverfahren der WKStA ein Beweismittel unvollständig vorgelegt haben soll. Dadurch soll laut der Anklagebehörde der Eindruck entstanden sein, "eine andere Person habe die amtsmissbräuchlichen Entscheidungen beim Projekt Betreuungseinrichtung Drasenhofen mitzuverantworten".

(APA)

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