Skinhead-Affäre: OLG-Entscheid wird wohl aufgehoben

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SkinheadAffaere OLGEntscheid wird wohl(c) APA/ORF (ORF)
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Der ORF wird die Bänder von "Am Schauplatz" vermutlich behalten: Eine Entscheidung auf Herausgabe dürfte wegen Nichtigkeit aufgehoben werden. Eine Richterin könnte befangen sein.

Bei der Entscheidung des Wiener Oberlandesgerichts (OLG), derzufolge der ORF zu Beweismittelzwecken das gesamte Recherchematerial einer "Am Schauplatz"-Reportage über jugendliche Skinheads herausgeben muss, war "möglicherweise eine Gesetzesverletzung gegeben". Das sagte Generalanwalt Wilfried Seidl in seiner Funktion als Sprecher der Generalprokuratur am Donnerstagabend der APA.

Die OLG-Entscheidung wird daher wohl eine Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes zu Folge haben. Diese dürfte mit großer Wahrscheinlichkeit dazu führen, dass sie vom Obersten Gerichtshof (OGH) aufgehoben wird.

"Wir haben bereits von Amts wegen die Beischaffung des OLG-Aktes angefordert, um zu prüfen, ob die Ausgeschlossenheit einer an der Entscheidung beteiligten Richterin vorliegt. Falls eine solche gegeben ist, wird eine Wahrungsbeschwerde beim OGH eingebracht", erläuterte Seidl.

Richterin Schwester von Staatsanwältin

Dem Drei-Richter-Senat, der die Herausgabe entschieden hat, des OLG hatte eine Richterin angehört, die befangen sein dürfte: Ihre Schwester ist Erste Oberstaatsanwältin der Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien, Ilse-Maria Vrabl-Sanda. Das wäre für sich genommen noch unproblematisch, da nicht Vrabl-Sanda, sondern eine andere Oberstaatsanwältin die zuständige OStA-Referentin in jenem Verfahren ist, das die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt im Zusammenhang mit dem "Am Schauplatz"-Verfahren führt.

Diese an sich revisionsfrei gestellte Kollegin hatte sich allerdings eine aus mehrere Punkten bestehende Verfügung von der Behördenleitung "gegenzeichnen" lassen. Weil OStA-Chef Werner Pleischl zu diesem Zeitpunkt nicht zugegen war, unterschrieb seine Stellvertreterin Vrabl-Sanda, womit das Papier in formaler Hinsicht auch zu ihrer Stellungnahme wurde.

Verwandtschaft "übersehen"

Als im weiteren Verlauf das OLG angerufen wurde, um festzustellen, ob der ORF das von den Anklagebehörden verlangte Material zur Gänze herausgeben muss, wurde offenbar nicht bemerkt, dass im zuständigen Senat Vrabl-Sandas Schwester tätig ist.

"Das OLG hat das übersehen", räumte OStA-Leiter Pleischl am Donnerstag ein. Ein durchaus heikler Lapsus: Gemäß § 43 Absatz 1 Ziffer 1 der Strafprozessordnung ist ein Richter vom gesamten Verfahren ausgeschlossen, wenn einer seiner Angehörigen im Verfahren Staatsanwalt ist oder war.

"Nicht wir, sondern das OLG hätte gemäß den gesetzlichen Bestimmungen den Anlassfall erkennen und eine andere Richterin beiziehen müssen", betonte Pleischl. Der Senat wäre gemäß der Geschäftsordnung mit der Vertreterin von Vrabl-Sandas Schwester zu besetzen gewesen, so der OStA-Chef.

Letztentscheid beim OGH

Sollte die Generalprokuratur, die unter anderem die Aufgabe hat, im Bereich der Rechtsprechung Gesetzesverletzungen aufzuspüren, zum selben Ergebnis kommen, läge der Ball letztlich beim OGH. Dieser müsste die Konsequenzen daraus ziehen.

War der OLG-Senat tatsächlich falsch zusammengesetzt, "muss das zwingend zur Folge haben, dass die OLG-Entscheidung aufgehoben wird", meinte der Sprecher der Generalprokuratur. Seidl bestätigte, dass sich in den meisten Fällen Rechtsansichten von Generalprokuratur und OGH decken.

Falls das OLG-Erkenntnis tatsächlich "gehoben" wird, hätte das dessen Nichtigkeit zur Folge: Die bisherigen Feststellungen des OLG wären hinfällig, ein neu zu besetzender Senat müsste sich mit der Frage der Beschlagnahme der ORF-Bänder befassen. Klar ist, dass das umstrittene Material bis dahin beim ORF verbleibt.

ORF-Reportage vor Gericht

Die Skinhead-Reportage, bei der ein ORF-Team um "Am Schauplatz"-Reporter Eduard Moschitz mehrere Tage zwei jugendliche Glatzköpfe begleitet hatte, beschäftig bereits seit dem Frühjahr die Gerichte. Bei der Auseinandersetzung um das Drehmaterial will die Staatsanwaltschaft prüfen, ob von den Jugendlichen Nazi-Sager getätigt wurden bzw. ob etwaige Parolen, wenn es solche geben sollte, vom ORF-Reporter angeregt wurden. Laut ORF sind auf dem Drehmaterial keine strafbaren Handlungen zu sehen, die eine gerichtliche Verfolgung nach sich ziehen würden.

Auch FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache wird als Beschuldigter geführt, allerdings wegen des Verdachts der falschen Beweisaussage und des Verdachts der Verleumdung, was auf eine Anzeige von "Am Schauplatz"-Chef Christian Schüller zurückgeht. Strache beschuldigt den ORF-Redakteur Ed Moschitz, zwei Jugendliche bei einer FPÖ-Veranstaltung zu Nazi-Sagern aufgefordert zu haben. Der ORF hatte diese Vorwürfe zurückgewiesen und auf den Video-Aufnahmen, die die Begegnung dokumentieren, waren ebenfalls keine Nazi-Sager zu hören. Ein Sachverständiger des Gerichts hat die von der FPÖ behauptete Manipulation des Bandes nicht finden können.

Dem ORF drohen bei der Weigerung, das Material herauszugeben oder wenn die Polizei dieses bei einer Hausdurchsuchung am Küniglberg nicht vorfindet, Beugemittel bis zu 10.000 Geldstrafe oder sechs Wochen Haft.

(APA)

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