Einreiseverordnung

Tests, Quarantäne, Online-Anmeldung: Die neuen Reiseregeln

Rechtzeitig vor dem verlängerten Fronleichnam-Wochenende fallen weitere Hürden auf dem Weg zum Meer.
Rechtzeitig vor dem verlängerten Fronleichnam-Wochenende fallen weitere Hürden auf dem Weg zum Meer.Die Presse (Clemens Fabry)
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Ab Mitternacht wird die Einreise aus Litauen, den Niederlanden, Schweden und Zypern mit „3-G-Nachweis“ möglich. Zu leichtsinnig sein, sollte man dennoch nicht.

Die aktuelle Novelle der Einreiseverordnung bringt weitere Reiseerleichterungen. Ab Dienstagmitternacht wird die Einreise aus Kroatien, Litauen, den Niederlanden, Schweden und Zypern mit 3-G-Nachweis - getestet, genesen, geimpft -, aber ohne verpflichtende Quarantäne möglich sein, erklärte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein in einer Aussendung am Montag.

Aufgrund der Verbesserung der epidemiologischen Lage vor Ort kommen laut Novelle sämtliche Länder, die derzeit auf Anlage B1 (Risikostaaten) angeführt sind, künftig auf Anlage A (Staaten mit geringem Infektionsgeschehen). Dies betrifft die folgenden Länder: Kroatien, Litauen, Niederlande, Schweden und Zypern. Jede Art der Einreise ist möglich, auch zu touristischen Zwecken. Staaten mit geringem Infektionsgeschehen sind derzeit zudem: Andorra, Australien, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Fürstentum Liechtenstein, Griechenland, Irland, Island, Israel, Italien, Lettland, Luxemburg, Malta, Monaco, Neuseeland, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweiz, Südkorea, Tschechische Republik, Ungarn und der Vatikan.

Kann bei Einreise kein aktueller 3-G-Nachweis vorgelegt werden, ist unverzüglich, jedenfalls aber innerhalb von 24 Stunden, ein Test nachzumachen. Als Impf-Nachweis zählt ein in deutscher oder englischer Sprache ausgestelltes Dokument (z.B. gelber Impfpass) über eine Impfung, die von der EMA zugelassen wurde oder den EUL-Prozess der WHO erfolgreich durchlaufen hat.

Als Genesungszertifikat gilt eine ärztliche oder behördliche Bestätigung (z.B. Absonderungsbescheid) in deutscher oder englischer Sprache über eine in den vergangenen sechs Monaten überstandene Infektion. Dem Genesungszertifikat ist ein Nachweis über neutralisierende Antikörper gleichgestellt, der bei Einreise maximal drei Monate alt sein darf.

Maria Renner vom ÖAMTC warnte am Dienstag im Ö1-„Morgenjournal“ dennoch davor, zu leichtsinnig zu verreisen: „Sich einfach nur darauf zu verlassen, dass man, wenn man geimpft oder genesen ist, quasi eh überall ohne Probleme reinkommt, das wäre zu wenig“, betont sie. In Italien benötige man beispielsweise „nach wie vor bei der Einreise einen PCR- oder Antigen-Test, egal ob man geimpft oder genesen ist“. Zudem haben sich die Reisefreudigen online zu registrieren.

Komplizierter stellt sich die Lage in Slowenien dar: Genesene, Geimpfte sowie Personen aus Wien, Niederösterreich, dem Burgenland und Salzburg dürfen ohne Beschränken einreisen - alle anderen brauchen einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist. Antigen-Tests, wie sind in den österreichischen Teststraßen oder Apotheken vorgenommen werden, werden dagegen nicht anerkannt. Wer nach Kroatien möchte, braucht für die Durchreise durch Slowenien keinen negativen PCR-Test, an der kroatischen Grenze sind dann aber doch Unterlagen vorzuweisen: zumindest einen negativen Antigen-Schnelltest oder einen Impf- bzw. Genesungsnachweis. Und: Wie in Italien ist auch hier eine Einreiseanmeldung notwendig, betonte Renner.

„Wichtig für Wiederherstellung der Reisefreiheit"

„Ab morgen können Gäste oder Rückreisende aus Kroatien nach Österreich ohne Quarantäne einreisen, wenn sie getestet, geimpft oder genesen sind", sagte Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) nach einem Treffen mit der kroatischen Tourismusministerin Nikolina Brnjac am Montag in Wien laut Aussendung. "Das ist ein wichtiger Schritt zur Wiederherstellung der Reisefreiheit in Europa." Sowohl Österreich als auch Kroatien drängen darauf, dass es - analog zum europäischen Grünen Pass - auch einen Grünen Pass für Nicht-EU-Länder ("Drittstaaten") geben soll.

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(APA/Red.)

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