Plastik-Flaschen: Höhere Quoten, mehr Vermeidung

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MISTPLATZ MA 48(c) PEROUTKA Guenther / WB (PEROUTKA Guenther / WB)
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Die Umweltorganisation Global 2000 will strengere Regeln für Plastik-Flaschen und eine grundsätzlich andere Berechnung der Mehrweg-Quoten.

In den vergangenen drei Jahrzehnten hat die Nachhaltigkeit bei den Verpackungen stark gelitten – das gilt insbesondere für Flaschen. Plastikmüll insgesamt macht etwa 900.000 Tonnen aus, das Umweltministerium rechnet damit, dass heuer erstmals die Millionengrenze überschritten wird; Plastikverpackungen machen davon ein Drittel aus. Zu Beginn der 1990er Jahre gab es noch Rücklaufquoten von vier Fünftel, mittlerweile hat sich das Verhältnis umgedreht: Nur noch jede fünfte Flasche wird mehrfach genutzt.

„Überprüfung wird viel schwieriger"

Genau hier will die Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG) ansetzen, dessen Begutachtung in dieser Woche zu Ende geht. Ab 2024 sollen demnach 60 % der Bier- und Biermischgetränke in Mehrweg angeboten werden, ein Fünftel des Mineral-, Soda- und Tafelwassers und ein Zehntel der Milch, alkoholfreien Erfrischungsgetränke sowie der Frucht- und Gemüsesäfte. Ursprünglich hatte das Ministerium in einem „Drei-Punkte-Plan“ eine Mehrweg-Erhöhung von 25 Prozent (ab 2023) in die Debatte gebracht, der sich dann 2025 auf 40 und 2030 schließlich auf 55 Prozent hätte steigern sollen. Diese Ziele haben es nicht ins Gesetz geschafft, auch nicht der Einwegpfand.

In der Stellungnahme der Umweltorganisation „Global 2000“ wird der nunmehrige Entwurf des Umweltministeriums deswegen kritisiert. Die Maßnahmen gingen nicht weit genug. Konkret wird angeführt, dass von den ursprünglich angepeilten Mehrwegquoten nun nur noch in den Erläuterungen die Rede sei, „außerdem setzt die Quote bei Angeboten an, nicht beim Absatz“, kritisiert Lena Steger, Ressourcen-Kampaignerin von „Global 2000“, „damit wird die Überprüfung der Einhaltung dieser Vorgaben viel schwieriger.“

Vom zweiten in den 12. Absatz

Steger glaubt auch, dass die Möglichkeit, eine Pfandlösung zu verordnen, deutlich geringer bis politisch unmöglich geworden sei. Der derzeitige Paragraf 9 normiert bisher: „Im Rahmen des technisch und wirtschaftlich Möglichen sind daher insbesondere …. Vertriebsformen durch Rücknahme oder Sammel- und Verwertungssysteme, gegebenenfalls mit Pfandeinhebung, so zu gestalten, dass der Anfall von zu beseitigenden Abfällen beim Letztverbraucher so gering wie möglich gehalten wird“.

In der Novelle liest sich das etwas anders: „Abfallvermeidungsmaßnahmen zielen insbesondere darauf ab, …. die Entstehung von Abfällen zu reduzieren, insbesondere von Abfällen, die sich nicht für die Vorbereitung zur Wiederverendung oder für das Recycling eignen, zB durch Vertriebsformen, durch Rücknahme- oder Sammel- und Verwertungssysteme oder durch Pfandeinhebung.“ In der geltenden Fassung wird die Pfandlösung im zweiten Absatz erwähnt, in der Neufassung im 12. Absatz.

„Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen"

Die Umweltorganisation vermutet hinter der Änderungen die Arbeit von Lobbys. Gefordert wird jedenfalls insgesamt mehr Mut bei der Erlassung von Regelungen, etwa die sehr deutliche Kennzeichnung – sie seien durch das einschlägige EU-Recht, insbesondere Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs gedeckt. Die Umweltorganisation verweist auf ein Verfahren aus dem Jahr 1992, in dem Umweltschutz als ein zwingendes öffentliches Interesse definiert wird, aufgrund dessen der freie Warenverkehr eingeschränkt werden könne.

„Das letzte Wort ist noch nicht besprochen“, sagt Astrid Rössler, Nationalratsabgeordnete der Grünen. Sie koordiniert die Verhandlungen über die Adaptierungen des Gesetzesentwurfs, der von der Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) zur Begutachtung ausgeschickt worden ist. „Eine Pfandlösung ist nicht abgeschrieben, eine solche ist einfach sinnvoll und wird von den Konsumentinnen gewünscht.“ Rössler streicht hervor, dass es nicht nur um eine Novelle des Abfallwietschaftsgesetz gehe, sondern der Untertitel dea Gesetzes nicht von ungefähr „AWG-Novelle Kreislaufwirtschaftspaket“ benannt worden sei. „Das ist eine grundsätzliche Änderung, wir beginnen damit die Kursänderung eines großen Tankers.“ Die Parlamentarierin hält es für verfrüht, jetzt auf einzelne Punkte einzugehen und ist überzeugt: „Über den Sommer wird sich viel tun." 

> > Link zum Gesetzesentwurf und den dazugehörigen Materialien

> > Link zum EuGH-Urteil

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