Warum Geschäftsführer bald am Heldenplatz in Wien in der Luft hängen werden

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„Erneuerbare Energien im Schwebezustand": Das ist die Botschaft mehrerer Organisationen, die Beschleunigung beim Beschluss des gesetzlichen Rahmens einfordern.

Ein nicht alltägliches Bild dürfte sich demnächst auf dem Heldenplatz in Wien bieten: Geschäftsführer wollen in der Luft hängen. Konkret: Manager von Organisationen, die sich für Erneuerbare Energien einsetzen, wollen damit auf Unsicherheiten hinweisen, mit denen sie ihre Branche konfrontiert sehen. Die Aktion, die am Dienstag hätte in Szene gehen sollen, aber nicht genehmigt worden ist, wird nun für Donnerstag geplant.

Christoph Wagner, Präsident des Dachverbandes Erneuerbare Energie Österreich, betont, dass die Stärkung der Produktion aus Erneuerbaren Energien die heimische Wirtschaft stärkt: „Wenn das Gesetz in der richtigen Weise umgesetzt wird, dann werden Investitionen von 30 Milliarden Euro ausgelöst und 100.000 Arbeitsplätze geschaffen. Wir brauchen eine Beschlussfassung noch vor dem Sommer, da ansonsten die dringend erforderlichen Investitionen in die Energiewende nicht stattfinden können. Die erneuerbaren Energien sind Klimaschutz- und Jobmotor, wir modernisieren das Energiesystem.“

„Rechts- und Investitionssicherheit"

„Wir benötigen Rechts- und vor allem Investitionssicherheit,“ meint auch Martin Jaksch-Fliegenschnee, Sprecher der „IG Windkraft“. Er bemängelt, dass im derzeitigen Entwurf des Gesetzes ein jährlicher Zuwachs von 400 Megawatt pro Jahr festgeschrieben sei, der Windkraft-Anteil aber bis 2030 um zehn Terrawattstunden steigen solle. „Das geht sich rein rechnerisch nicht mehr aus. Und: Die bestehenden Förderungen sind zu knapp. Die Ziele sollten vor den Mitteln stehen, nicht umgekehrt.“ Wichtig sei schließlich auch, dass im Gesetz ausdrücklich die Erneuerung von Windkraftanlagen als förderungswürdig anerkannt werde.

„Photovoltaik Austria“ fordert den „Abbau der Bürokratie bei der Abwicklung der Genehmigung“; insbesondere für die Betreiber von kleinen Anlagen (unter 100 kW). Außerdem bedarf es fixer Fördersätze „anstatt undurchsichtiger und bürokratischer Versteigerungspraktiken“, so Vera Immitzer, Geschäftsführerin von „Photovoltaik Austria“. Außerdem solle sich die Förderung auch auf die Nachrüstung bestehender PV-Anlagen mit Stromspeichern erstrecken.

Paul Ablinger, Geschäftsführer der Kleinwasserkraftwerke Österreich wiederum fordert, dass ökologische Kriterien gestrichen werden. Sein Argument: „Die Genehmigungsverfahren sind streng genug, deshalb bedarf es nicht noch zusätzlicher Kriterien.“

„Keine Beeinträchtigung von Schutzgebieten"

Reinhold Christian, geschäftsführender Präsident des „Forums Wissenschaft und Umwelt“ (FWU), fordert genau das Gegenteil – nämlich verstärkte ökologische Kriterien und verstärkten Umweltschutz bei der Genehmigung und Förderung von Anlagen zur Energiegewinnung. Kriterien müsse es grundsätzlich für alle Energieformen geben. 

Es dürfe jedenfalls keine Beeinträchtigungen von Schutzgebieten geben. Photovoltaik-Freiflächenanlagen sollten in Schutzgebieten nicht genehmigt werden. Förderungen für Freiflächenanlagen lehnt das FWU ab: „Die lassen sich wirtschaftlich betreiben.“ Von entscheidender Bedeutung sei außerdem, dass auch das Wohnrecht angepasst werde, um dem „1.000.000-Dächer“-Programm für Photovoltaik-Anlagen zu ermöglichen.

Bei Förderungen müssten nicht nur ökologische, sondern auch technische Mindeststandards erfüllt werden, so eine weitere Forderung. Und schließlich spricht sich das Forum dafür aus, dass die im Gesetzesentwurf vorgegebene Erweiterung der Stromproduktion großer Wasserkraftwerke verringert werde. „Das diesbezügliche Ziel soll auf zwei TWh verringert werden – und darf ausschließlich durch Revitalisierung erreicht werden, nicht durch Neubau. Wasserkraft ist weitgehend ausgebaut.“

„Beschluss noch vor dem Sommer"

Lukas Hammer, Abegordneter der Grünen und Vorsitzender des Umweltausschusses, koordiniert die Verhandlungen. Er rechnet damit, dass „das Gesetz noch vor dem Sommer“ beschlossen werden könne. Die Verhandlungen ziehen sich unter anderem deshalb in die Länge, weil der Beschluss eine Zwei-Drittel-Mehrheit benötige, zumal es auch um Kompetenzen der Länder gehe. Also: Die Opposition muss zumindest teilweise ins Boot. Hammer: „Es gibt 2000 Seiten an Stellungnahmen zu dem Gesetz; während laufender Verhandlungen ist es wenig sinnvoll zu verkünden, wo es welche Änderungen geben wird.“

Im Zuge des Gesprächs mit der „Presse“ wird allerdings erkennbar, dass es in den wesentlichen Punkten wenig Spielraum gibt - etwa bei Verringerung der Vorgabe für große Wasserkraftwerke oder Erhöhung jener für Windräder. „Bei Wasserkraft ist klar, dass die letzten freien Fließstrecken auch frei bleiben. Und bei Windkraft gibt es in Ostösterreich einen gewissen Druck, andererseits gibt es drei Bundesländer - Vorarlberg, Tirol und Salzburg -, in denen es gar keine Windräder gibt; und in Kärnten nur einige wenige."

>> Position der IG Windkraft zum Gesetzesentwurf

>> Position von Photovoltaik Austria zum Gesetzesentwurf

>> Position der Dachorganisation von Kleinwasserkraftwerken zum Gesetzesentwurf

>> Position der IG Holzkraft (Biomasse) zum Gesetzesenwturf

>> Position des Verbandes „Kompost-Biogas“ zum Gesetzesentwurf

>> Position des Forums Wissenschaft und Umwelt zum Gesetzesentwurf

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