Die Entscheidung über eine mögliche Anklage soll nach der Prüfung durch das Justizministerium in "mehreren Wochen" vorliegen.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Innsbruck in der Causa Ischgl betreffen offenbar auch den Tiroler Landesamtsdirektor Herbert Forster. Dieser wird neben vier weiteren Personen als Beschuldigter geführt, berichtete das Nachrichtenmagazin "profil" in seiner aktuellen Ausgabe unter Verweis auf entsprechende Ermittlungsakten. Die Anklagebehörde hatte diese Woche mitgeteilt, die Ermittlungen abgeschlossen zu haben und zu einem "Ergebnis" gekommen zu sein.
Wie dieses Ergebnis allerdings konkret ausschaut bzw. ob Anklage erhoben wird, blieb unklar, denn: Der 70 Seiten starke Vorhabensbericht wurde der Oberstaatsanwaltschaft vorgelegt, die den Akt nach einer Prüfung ans Justizministerium weiterleiten wird. Mit einem Ergebnis rechnete man daher erst in mehreren Wochen.
Bisher war bekannt, dass die Staatsanwaltschaft vier Personen als Beschuldigte führte - mit Forster, dem höchsten Beamten des Landes und früheren langjährigen Büroleiter von Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP), kam nun eine fünfte Person hinzu. Dem Vernehmen nach wurde unter anderem gegen den Ischgler Bürgermeister Werner Kurz und den amtierenden Bezirkshauptmann von Landeck, Markus Maaß, und zwei weitere Mitarbeiter der Behörde ermittelt. Maaß' Verteidiger zeigte sich zuletzt überzeugt, dass die Vorwürfe gegen seinen Mandanten haltlos seien.
Anwalt rechnet nicht mit Anklage
In seiner Einvernahme Anfang April wurde Forster laut "profil" vor allem zum chaotischen Abreisemanagement aus Ischgl im März 2020 befragt. Forster habe ausgesagt, dass er von der sofortigen Quarantäne-Verhängung durch Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) in einer Pressekonferenz überrumpelt worden sei: "Es war ganz klar nicht so festgelegt, dass die Quarantäne um 14:00 Uhr (Zeitpunkt der Pressekonferenz des Bundeskanzlers, Anm.) starten soll." Der Inhalt der Pressekonferenz sei ihm unbekannt gewesen: "Es ist klar, dass der Bundeskanzler mich nicht fragen wird, was er kommunizieren kann." Forsters Anwalt Albert Heiss rechnete gegenüber dem Magazin nicht mit einer Anklage und merkte an: "Das Justizministerium wird mit dem Vorhabensbericht entscheiden müssen, inwieweit der Bundeskanzler in die Verantwortung eingebunden war".
Der Ermittlungsakt rund um den Vorwurf der Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten umfasse 15.000 Seiten an Protokollen, Berichten und sonstigem Beweismaterial. 27 Personen wurden vernommen, auch der Untersuchungsbericht der vom Land Tirol eingesetzten Expertenkommission unter dem Vorsitz von Ronald Rohrer wurde berücksichtigt.
In dem Tiroler Wintersportort Ischgl war es zu einem größeren Ausbruch des Coronavirus SARS-CoV-2 gekommen. Die ersten Fällen wurden Anfang März 2020 bekannt, die Ansteckungen sollen vor allem in Apres-Ski-Lokalen passiert sein. Den Behörden war vorgeworfen worden, zu spät und nicht umfassend genug reagiert zu haben. Ein bereits präsentierter Expertenbericht sah kein Versagen, aber Fehleinschätzungen der Behörden. Druck aus der Tourismuswirtschaft auf Entscheidungsträger wurde nicht festgestellt.
(APA)