Disziplinarrecht

Urteile zu langsam: Strafe für Richter

Er habe sich in der Coronazeit erst auf den elektronischen Akt umstellen müssen, sagte der Jurist (Symbolbild).
Er habe sich in der Coronazeit erst auf den elektronischen Akt umstellen müssen, sagte der Jurist (Symbolbild).imago stock&people
  • Drucken

Er habe sich in der Coronazeit erst auf den elektronischen Akt umstellen müssen, sagte der Jurist. Das reiche als Erklärung nicht, meint das Gericht.

Wien. Es war nicht das erste Mal, dass sich der Richter wegen zu langer Verfahrensdauern rechtfertigen musste. Bereits im Jahr 2017 war er disziplinarrechtlich verurteilt worden. Damals begnügte man sich mit einem Verweis, also einer Rüge ohne Strafe. Nun aber wurde ein weiteres Mal disziplinarrechtlich gegen den Mann verhandelt. Und dabei galt es auch die Frage zu klären, ob die Umstellung in der Coronazeit die Länge der Verfahren rechtfertigen kann.

An sich gilt der Betroffene als routinierter Richter. „Er bereitet sich sehr sorgfältig auf die Verhandlungen vor; die Urteile sind sehr ausführlich und in der Regel gut begründet“, attestierte ihm das für das Disziplinarverfahren zuständige Oberlandesgericht Linz (OLG). Doch mit der Geschwindigkeit gab es in einer zweistelligen Zahl an Fällen große Probleme. Zwei Urteile wurden sogar erst im 14. Monat nach dem Schluss der Verhandlung ausgefertigt.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.