Rechtsfrage. Laute Kinder, Hundegebell, Klavierspiel, schleudernde Waschmaschinen, Geschrei: Geräusche wie diese, die aus der Nachbarwohnung zu hören sind, rauben so manchem den Nerv. Was man als Betroffener tun kann – und soll.
Lärm steht im Ranking der Gründe für Unzufriedenheit mit der Wohnsituation ganz oben. Bereits jeder dritte Österreicher fühlte sich 2019 in seiner Wohnung durch Lärm belästigt. Lärmquelle Nummer eins dabei war zwar der Verkehr, doch auf Platz zwei folgten schon die lieben Nachbarn. Schreiende und herumlaufende Kinder, bellende Hunde, laute Musik oder auch eine nächtens schleudernde Waschmaschine sorgen für Unfrieden.
Zuerst reden, dann klagen
„Lärm ist tatsächlich einer der Hauptgründe für Nachbarschaftsstreit“, bestätigt Elke Hanel-Torsch, Vorsitzende der Mietervereinigung Wien. In den vergangenen 15 Monaten hat sich die Situation nicht gebessert: Vielmehr haben Beschwerden über lärmende Nachbarn deutlich zugenommen, wie Hausverwaltungen, Mieterschutzverbände und Anwälte berichten. „Die Menschen waren durch Lockdowns und Kurzarbeit viel mehr zu Hause, bei vielen sind darüber hinaus durch die aktuellen Umstände die Nerven blank gelegen“, sagt Udo Weinberger vom gleichnamigen Immobilienunternehmen.
Allerdings: Nicht alles, was laut ist, ist zu laut. „Das Problem ist, dass es weder eine genaue Definition noch einen bestimmten Dezibelpegel für Lärm gibt“, sagt Hanel-Torsch. Grundsätzlich gelte, dass unerwünschter und störender Schall ortsunüblich und über das gewöhnliche Ausmaß hinausgehen müsse. Zudem wird nicht nur auf die Intensität des Schalls, sondern auch auf Dauer, Frequenz und Tageszeit geachtet. „Ob eine wesentliche Beeinträchtigung vorliegt, wird außerdem nicht nach persönlichem Empfinden beurteilt, sondern danach, wie es ein verständiger Durchschnittsmensch empfindet“, sagt Hanel-Torsch, die darauf hinweist, dass fallbezogen entschieden wird.