Frauenquote in Vorständen deutscher Großunternehmen

Bei Verstößen droht künftig Nichtigkeit der Vorstandsbestellung.

Berlin. Große Unternehmen in Deutschland müssen künftig bei der Besetzung von Posten der höchsten Management-Ebene Frauen stärker berücksichtigen. Der Bundestag hat am Freitag das „zweite Führungspositionen-Gesetz“ beschlossen. Das Vorhaben der großen Koalition sieht vor, dass in börsenotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen mit mehr als 2000 Beschäftigten und mehr als drei Vorständen künftig mindestens eine Frau im Vorstand sitzen muss.

Bei Neubesetzungen muss darauf Rücksicht genommen werden. „Eine Bestellung eines Vorstandsmitglieds unter Verstoß gegen dieses Beteiligungsgebot ist nichtig“, heißt es im Gesetz. Andere börsenotierte oder mitbestimmte Unternehmen, die nicht unter die Vorgabe fallen, sollen künftig begründen müssen, wenn sie einen Vorstand ohne Frauen planen – wenn sie also eine „Zielgröße null“ in ihren Berichten angeben. Geschieht das nicht, drohen Bußgelder.

Laut der Organisation Fidar (Frauen in die Aufsichtsräte) fallen 66 börsenotierte und paritätisch mitbestimmte Unternehmen unter die neue Vorgabe für einen Mindestanteil von Frauen im Vorstand. 24 davon haben demnach bisher keine Frau in der obersten Management-Etage. Es werde aber bereits reagiert: Seit Bekanntwerden der Gesetzespläne hätten sieben große Unternehmen weibliche Vorstandsmitglieder berufen.

AfD und FDP stimmten gegen das Gesetz, Linke und Grüne enthielten sich. Nach dem Bundestagsbeschluss muss das Gesetz noch durch den Bundesrat. (APA/DPA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.06.2021)

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