Was alles ist faul im Staate Österreich?

Trotz aller Kritik und vieler berechtigter Klagen: Die Bundesverfassung, die gerade 90 Jahre alt geworden ist, hat sich im Großen und Ganzen bewährt.

Am 1. Oktober wurde unsere Bundesverfassung 90 Jahre alt. Aus diesem Grunde fand im Parlament ein Symposion statt, manch eine kritische Würdigung wurde veröffentlicht. Ein Autorenkollektiv fand unter dem Buchtitel „Was ist faul in Österreich?“ manch eine Fäulnis. Es knüpfte dabei an jene Dogmatiker an, die unsere Bundesverfassung als Ruine bezeichneten.

Verfassungsästheten beklagen seit Langem die Streulage der Verfassungsgesetze, das Fehlen einer einheitlichen Urkunde. Andere beklagen die Schwerfälligkeit der Verwaltung, die Zentralisten kritisieren den Föderalismus, die Föderalisten den Zentralismus, kurzum: auch viele Verfassungsrechtler und -politiker ergehen sich in der österreichischen Lieblingsbeschäftigung: Lerne Klagen, ohne zu leiden.

Dem möchte ich entgegenhalten: Unsere Bundesverfassung hat sich bewährt. Sie hat es ermöglicht, dass auf ihrer Grundlage durch zahlreiche, alles in allem kluge Verfassungsergänzungen und -veränderungen ein freier, demokratischer, sozial-marktwirtschaftlich geordneter Rechtsstaat gewachsen ist.

Aus einem Staat, der 1918 vom Kaiserreich übrig blieb, blutend, zerrissen, arm, bereit, sich aufzugeben und Deutschland anzuschließen, aus einem „Staat, den keiner wollte“ (H. Andics), wurde ein Staat, den seine Bürger wollen, in dem gut leben ist. Die Verfassung in ihrer Biegsamkeit hat es erlaubt, ganz unterschiedliche Instrumente in den Dienst des österreichischen Wohlstands zu nehmen. Auf ihrem Boden konnten die soziale Marktwirtschaft, die Neutralität, die Mitgliedschaft im Europa der Menschenrechte des Europarats, der Beitritt zur EU und die Sozialpartnerschaft wachsen.

Geburtsfehler konnten bis heute nicht beseitigt werden: Der Föderalismus ist im Widerstreit zwischen Wien und den Bundesländern immer noch in der Verfassung blutleer ausgebildet. Die Aufgabenteilung im Schulwesen, in der Sicherheitsverwaltung, im Gesundheitssystem und im Energiewesen war von Anfang an doppelgleisig und „verhatscht“. Lücken sind spürbar: eine zeitgemäße Verwaltungsgerichtsbarkeit; ein überschaubarer Grundrechtbestand; eine dynamische Zusammenarbeit der Gemeinden; ein zielsicheres Recht für die politischen Parteien.

Ihre Hauptaufgaben hat die Bundesverfassung erfüllt: Republik und Demokratie sind so geordnet, dass die Freiheit der Bürger und ihre Daseinsfürsorge gewährleistet sind. Die Macht ist wirksam verfasst: der friedliche Wechsel der Mächtigen, die Herrschaft auf Zeit, das Gewaltmonopol des Staates und der Schutz von legitimen Minderheiten vor der Mehrheit sind sicher verankert.

Der politische Grundkonsens konnte sich entwickeln und Eingang in die Verfassung finden. Natürlich übersehe ich nicht den weiteren Wachstums- und Änderungsbedarf, unterstreiche den Reformstau, spüre den zeitweisen Stillstand. Aber insgesamt ist unsere Heimat gesund und nicht von Fäulnis befallen.

Mit diesem Kommentar verabschiede ich mich als „Querschreiber“. Fast vier Jahre lang durfte ich hier meine Meinung veröffentlichen. Es war sehr schön, es hat mich sehr gefreut – und ich danke meinen Lesern. Ich verstehe, dass meine ehrenamtliche Tätigkeit als Seniorenvertreter trotz Rückzugs aus dem Nationalrat immer akzentuierter und politischer wurde – und damit unvereinbar mit dem redaktionellen Grundsatz der Presse, unter dieser Rubrik keine Politiker zu Wort kommen zu lassen!


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("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.10.2010)

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