Pauschalreise

Corona stört Urlaub: Wer zahlt?

Auf Kreta lässt sich der Strand im Moment ungestört genießen.
Auf Kreta lässt sich der Strand im Moment ungestört genießen.APA
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Verhinderung durch Erkrankung geht zu Lasten des Reisenden, unerwartete Maßnahmen im Urlaub berechtigen zum Rücktritt.

Innsbruck. War es vergangenes Jahr noch vorrangig die Frage, wie man sich kostenfrei von einer bereits gebuchten Pauschalreise wegen der Ausbreitung des Coronavirus am Urlaubsort lösen kann, sind es heuer andere Fragestellungen, die der Sommer aus Sicht des Pauschalreiserechts mit sich bringt. Mit der Einführung des digitalen grünen Zertifikats kehrt die Reisefreiheit innerhalb der EU zwar in absehbarer Zeit wieder in beinahe gewohnter Form zurück, heikle Fragen im Zusammenhang mit der Coronapandemie bleiben der Rechtspraxis jedoch weiterhin erhalten.

Reisefreiheit kehrt zurück

Der Impffortschritt in Europa ist erkennbar, die Infektionszahlen sinken entsprechend, und die seit einiger Zeit getrübte Reiselust erwacht wieder zum Leben. Passend dazu steht das auf Unionsebene geplante digitale grüne Zertifikat – womit eingeführte Beschränkungen der Reisefreiheit zur Eindämmung der Ausbreitung von Covid-19 innerhalb der EU einheitlich aufgehoben werden sollen – in den Startlöchern. Den Rahmen für dieses Regelungswerk bildet die VO (EU) 2021/0068, deren Inhalt bereits – als Vorschlag der Kommission – veröffentlicht wurde.

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