Subventionsfrage

Gilt freie Dienstleistung für freie Kirche?

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VwGH schaltet wegen Subventionsfrage das EU-Höchstgericht ein.

Wien. Konfessionelle Privatschulen haben in Österreich einen Anspruch auf Subventionen zum Personalaufwand. Aber gilt das auch dann, wenn die Einstufung als konfessionell nicht von einer in Österreich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft stammt? Mit dieser Frage hat sich jetzt der Verwaltungsgerichtshof an den Gerichtshof der EU (EuGH) in Luxemburg gewandt.

Denn die Religionsgesellschaft, um die es geht, ist in Deutschland ansässig und – anders als in Österreich – auch anerkannt: Die Freikirchen der Siebenten-Tags-Adventisten. Sie betreibt in Vorarlberg eine private Volks- und Mittelschule, die in Österreich Öffentlichkeitsrecht zuerkannt bekommen hat. Eine Subvention zum Personalaufwand lehnte die Bildungsdirektion für Vorarlberg jedoch ab – und mit ihr das Bundesverwaltungsgericht.

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