Mitverschulden

Auch Fußgänger müssen besser aufpassen

Wer eine breitere Straße überquert, solle in der Mitte noch einmal nach Autos schauen.
Wer eine breitere Straße überquert, solle in der Mitte noch einmal nach Autos schauen.Imago
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Wer eine breitere Straße überquert, solle in der Mitte noch einmal nach Autos schauen. Und wer entlang des Weges geht, habe am äußersten Rand zu bleiben, betont der Oberste Gerichtshof.

Wien. In beiden Fällen hatten die Fahrzeuglenker definitiv Fehler gemacht. Aber auch die verletzten Fußgänger hätten aufmerksamer sein müssen. Das betont der Oberste Gerichtshof (OGH) in zwei aktuellen Entscheidungen. Aber worauf muss man als Fußgänger achten, um sich sowohl vor Unglücken als auch vor rechtlichem Ärger danach besser zu schützen?

Der erste Fall ist besonders tragisch, denn der dabei verletzte Passant starb durch den Unfall. Er war schwarz angezogen und hatte bei Dunkelheit die Laaer-Berg-Straße in Wien überquert. Das Auto hatte sich ihm mit zumindest 55 km/h genähert. Eine höhere Geschwindigkeit konnte laut den Gerichten nicht bewiesen werden, aber ein Verstoß gegen die Vorschriften lag jedenfalls vor, weil man maximal 50 km/h hätte fahren dürfen. Und bei prompter Reaktion des Lenkers, so wurde konstatiert, hätte dieser die Geschwindigkeit noch drosseln können, sodass nichts passiert wäre.

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