Einfuhrumsatzsteuer

Versandhandel: Ab Juli schärfere Regelungen

Mit 1. Juli fällt die Freigrenze für Pakete unter 22 Euro.
Mit 1. Juli fällt die Freigrenze für Pakete unter 22 Euro.Clemens Fabry
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Die Umsatzsteuer-Freigrenze für Pakete unter 22 Euro wird abgeschafft.

Wien. Mit 1. Juli fällt die Freigrenze für Pakete unter 22 Euro. Dann muss für Sendungen aus Drittstaaten ab dem ersten Euro die Einfuhrumsatzsteuer entrichtet werden. Zollabgaben werden wie bisher ab einem Warenwert von 150 Euro fällig. Wie aus einer Aussendung des Finanzministeriums vom Sonntag hervorgeht, müssen bei fehlenden Wertangaben auf Sendungen Dokumente durch den Empfänger nachgereicht werden. Abgewickelt wird dies von der Post AG, die dabei auch mitverdient.

Die Post führt zunächst den Einfuhrumsatzsteuerbetrag an die Zollbehörde ab und verrechnet sie anschließend bei der Zustellung der Ware dem Sendungsempfänger. Für den Aufwand, der durch die Erfassung und Bereitstellung elektronischer Daten entsteht, verrechnet das teilstaatliche Unternehmen eine Gebühr in Form des Zollstellungsentgelts bzw. des Importtarifs. Die genauen Importtarife für Drittländer seien derzeit in Planung.

Bisher wurde auf Paketsendungen unter dem Wert von 22 Euro keine Einfuhrumsatzsteuer erhoben. Allerdings haben viele Versender – etwa aus China – bewusst einen niedrigeren Warenwert angegeben, um keine Einfuhrumsatzsteuer abführen zu müssen. (APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 14.06.2021)

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