U-Ausschuss

Edtstadler fordert neue Regeln für Handyauswertung

(c) APA/HERBERT NEUBAUER (HERBERT NEUBAUER)
  • Drucken

Die bekannt gewordenen Chats seien "indiskutabel", aber nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Parallel zu laufenden Ermittlungen solle es keine U-Ausschüsse geben, fordert die Verfassungsministerin.

Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) will über andere "rechtliche Rahmenbedingungen" für die Veröffentlichung von Handychats diskutieren. Sie halte viele der jüngst veröffentlichten Chats zwar auch für "indiskutabel" und gezogene Konsequenzen für richtig, sagte sie am Montag in einer "Puls24"-TV-Sendung. Aber man müsse bedenken, dass vieles davon nicht für die Öffentlichkeit bestimmt gewesen sei - und es ein Recht auf Privatsphäre und ein Briefgeheimnis gebe.

Politiker müssten sich gefallen lassen, dass sie mit höheren moralischen Maßstäben gemessen werden, räumte Edtstadler ein. Aber man müsse auch bedenken, "dass einzelne Äußerungen nur durch die Umgehung der Privatsphäre und des Datenschutzes an die Öffentlichkeit gelangt sind".

Mitreden bei den Chats: Was ist im öffentlichen Interesse, was privat? Diskutieren Sie mit!

>>> Hier geht's zum Forum

Wenn in einer Ermittlung ein Handy abgehört werden soll, brauche man dafür eine richterliche Genehmigung. Aber bei den jetzigen Fällen seien Handys abgenommen und tausende Nachrichten einfach ausgelesen worden. Also brauche man "wahrscheinlich andere rechtliche Rahmenbedingungen" für die Beschlagnahmung von Handys, die Auswertung etwa von "Dingen, die nichts mit dem Strafverfahren zu tun haben" und deren Veröffentlichung.

U-Ausschüsse parallell zu Ermittlungen?

Ihr Zustimmung zum Vorschlag der Präsidentin der Vereinigung der Staatsanwälte, Cornelia Koller, dass U-Ausschüsse nicht parallel zu Ermittlungen laufen sollten, bekräftigte Edtstadler. Sie halte es für sinnvoll, die Klärung der politischen Verantwortung von der Klärung allfälliger strafrechtlicher Verstöße zu trennen. Wie man das umsetzen könnte, müsse man diskutieren, räumte Edtstadler auch ein, dass es dann sehr lange dauern könnte, bis ein U-Ausschuss eingesetzt werden kann.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

WKStA-Leiterin Ilse-Maria Vrabl-Sanda
Causa Ibiza

Richter, der Kurz befragen soll, steht bereits fest

Die WKStA hat, wie vom Justizministerium angewiesen, den Antrag gestellt, dass ein Richter die Beschuldigteneinvernahme des Kanzlers übernimmt.
Weisung

Warum ein Richter Kurz vernimmt

Der Bundeskanzler wird als Beschuldigter nicht von der WKStA vernommen. Die Opposition tobt, die ÖVP jubelt. Juristen sehen es entspannt.
Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP)
Justiz

Verfassungsjurist: Kurz' Missbrauch-Vergleich "ist unverschämt"

Angesprochen auf die Kritik der ÖVP an der Justiz, strengt der Kanzler einen Vergleich mit Missbrauchsfällen in der katholischen Kirche an.
Maria-Luise Nittel leitet die Staatsanwaltschaft Wien, die größte Anklagebehörde des Landes. Die geplante Einführung eines Bundesstaatsanwaltes begrüßt sie, hält aber auch für möglich, dass in dieser Frage alles so bleibt, wie es ist.
Interview

Politiker im Visier? „Völliger Unsinn!“

Maria-Luise Nittel, die Leiterin der Staatsanwaltschaft (StA) Wien, bestreitet, dass selektiv ermittelt wird, freut sich über den Bundesstaatsanwalt und sieht auch sonst Reformbedarf.
Kanzler Kurz wird wegen Falschaussage im U-Ausschuss verdächtigt.
Vernehmung

Weisung: Kurz wird von einem Richter befragt

Kurz' Anwälte und die Korruptionsstaatsanwaltschaft sind sich uneins, wer die Beschuldigtenvernehmung machen soll. Dem Wunsch des Kanzlers wird nun per Weisung entsprochen.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.