Wenn Nachbarn zusammen Ökostrom erzeugen

Solarpaneele am Dach sollen zur Selbstverständlichkeit werden.
Solarpaneele am Dach sollen zur Selbstverständlichkeit werden.(c) Getty Images/iStockphoto (zstockphotos)
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Für sogenannte „Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften“ soll es bald einen Rechtsrahmen geben, das soll die lokale Ökostrom-Erzeugung attraktiver machen. Aber noch ist längst nicht alles geklärt, es gibt eine Reihe offener Fragen.

Auf den Dächern der Shopping City Süd (SCS) in Vösendorf bei Wien entsteht bis 2022 eine insgesamt fast 14.000 Quadratmeter große Fotovoltaikanlage, die bisher größte auf einem Einkaufszentrum in Europa. Das gab die SCS Anfang der Woche bekannt. Bis zu drei Mio. Kilowattstunden soll die Anlage im Endausbau liefern, das entspreche in etwa dem Jahresverbrauch von fast 900 Vier-Personen-Haushalten, teilte die SCS via Aussendung mit.

Geht es nach den Plänen der EU, wird das künftig kein Einzelfall sein. Ökostrom in Eigenregie zu erzeugen, und zwar auch in größerem Stil als bloß für ein einzelnes Gebäude - auch das soll zur viel zitierten „neuen Normalität"  werden. Und zwar keineswegs nur für Betriebe von der Größenordnung der SCS. Sondern auch für private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen oder Gemeinden.

Zwei Mitglieder als Minimum

Diese werden sich dafür künftig zu sogenannten Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften“ (EEG) zusammenschließen können („Die Presse“ berichtete). Die Rechtsgrundlagen dafür sollen in Österreich durch das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzespaket ("EAG-Paket") umgesetzt werden. Dieses wird wohl mit Verspätung in Kraft treten – laut den EU-Vorgaben hätten die entsprechenden Richtlinien bis Ende Juni umgesetzt werden müssen.

Das ist faktisch nicht mehr zu schaffen, ein Gesetzesentwurf liegt jedoch vor. Strom auf dem eigenen Hausdach zu erzeugen, dürfte also in absehbarer Zeit unter neuen Rahmenbedingungen möglich sein – sofern man es nicht isoliert für den eigenen Haushalt tut, sondern gemeinsam mit anderen. Denn das ist laut dem Entwurf eine der Voraussetzungen für EEG: Sie müssen aus mindestens zwei (natürlichen oder juristischen) Personen bestehen.

Auch einige weitere Eckpunkte stehen inzwischen fest: Bei einer EEG muss es sich um eine Vereinigung mit eigener Rechtspersönlichkeit handeln, also etwa einen Verein, eine Genossenschaft oder eine – gemeinnützige – GmbH. Die Betonung liegt dabei auf „gemeinnützig“  - denn auch das ist eine zwingende Voraussetzung. Gewinne zu erzielen, soll zwar zulässig sein - EEG werden z. B. auch Strom verkaufen dürfen. Darin darf aber nicht der Hauptzweck liegen. Das Rechtsverhältnis der Mitglieder untereinander muss zudem in einem Gründungsdokument geregelt werden.

Komplettumstieg auf erneuerbare Energieträger bis 2030? 

Hinter all dem steht das Bestreben, die dezentrale Energieversorgung aus erneuerbaren Quellen zu fördern. Denn die lokale Erzeugung von Ökostrom gilt als wichtiger Hebel, um die Klimawende zu schaffen. Die Ziele, die sich sowohl die EU als auch Österreich gesetzt haben, sind dabei, vorsichtig ausgedrückt, ehrgeizig: Auf EU-Ebene sollen die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 gesenkt werden - das vor rund fünf Jahren definierte Ziel einer 40-prozentigen Reduktion wurde inzwischen nach oben revidiert. Der Anteil der aus erneuerbaren Quellen erzeugten Energie am Gesamt-Energieverbrauch soll dabei auf mindestens 27 Prozent erhöht und die Energieeffizienz dementsprechend gesteigert werden.

Darauf aufbauend hat sich Österreich im Regierungsprogramm zum Ziel gesetzt, bis 2030 im Bereich der Elektrizitätsversorgung (national bilanziell) auf 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Energieträgern umzusteigen. Klimaneutralität soll bis 2040 Klimaneutralität erreicht werden. Genau dazu sollen die EEG beitragen - was freilich voraussetzt, dass sich das Modell in der Praxis durchsetzt.  Dazu werden noch eine Reihe technischer und rechtlicher Fragestellungen zu bewältigen sein.

Um solche Fragestellungen geht es auch in einer Veranstaltung am Donnerstag, die die Leopold Franzens Universität Innsbruck in Kooperation mit CHG Rechtsanwälte durchführt. Öffentlich-rechtliche und zivilrechtliche Aspekte werden dabei ebenso thematisiert wie die technische Seite der EEG.

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