"DSN"

BVT-Reform: Ministerrat beschließt geänderte Vorlage

Das in den vergangenen Jahren skandalgeschüttelte BVT bekommt einen neuen Namen, "Direktion für Staatsschutz und Nachrichtendienst" (DSN)
Das in den vergangenen Jahren skandalgeschüttelte BVT bekommt einen neuen Namen, "Direktion für Staatsschutz und Nachrichtendienst" (DSN)Die Presse/Clemens Fabry
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Die im Vorfeld scharf kritisierte Regelung über Hausdurchsuchungen bei Behörden wurde wesentlich entschärft. Nehammer will jährlich 50 Millionen Euro in den Verfassungsschutz investieren.

Der Ministerrat beschließt am Mittwoch die große Reform des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT). Die in der Begutachtung viel kritisierte Neuregelung für Razzien bei Behörden wurde geändert. Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) will künftig wesentlich mehr - nämlich jährlich rund 50 Millionen Euro - investieren. Damit kann das Personal verdoppelt und für Analyse und Auswertung moderne IT-Tools angeschafft werden.

Ab 1. Dezember 2021 sollen, so sieht es die Regierungsvorlage vor, die Bereiche Staatsschutz und Nachrichtendienst getrennt agieren. Das in den vergangenen Jahren skandalgeschüttelte BVT bekommt einen neuen Namen, "Direktion für Staatsschutz und Nachrichtendienst" (DSN). Das Aufgabenfeld Nachrichtendienst soll gestärkt werden, ebenso die parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes. So sind eine weisungsfreie Kommission und mehr Berichte an den Ständigen Unterausschuss vorgesehen.

Das Verfassungsschutz-Personal soll verdoppelt und dessen Ausbildung (mit einem Hochschullehrgang) verbessert werden. Außerdem ist ein Nebenbeschäftigungsverbot - ausgenommen nur die Lehre - vorgesehen. Zur raschen Vernetzung aller Akteure sind Fallkonferenzen unter Leitung der Staatsschutzbehörden geplant.

Änderungen bei Razzien-Regeln

In der sechswöchigen Begutachtung hatte vor allem eine geplante Änderung für große Aufregung gesorgt, mit der Razzien wie jene beim BVT 2018 unterbunden werden sollten: Es war vorgesehen, dass Unterlagen und Datenträger der Behörden nur mehr im Ausnahmefall im Zuge von Hausdurchsuchungen beschlagnahmt werden können - und stattdessen der Staatsanwalt Amtshilfe beantragen muss.

Diese Regelung hat das Justizministerium wesentlich entschärft: Hausdurchsuchungen bleiben erlaubt, und die Sicherstellung von Akten erfolgt analog zu den Bestimmungen, die für Rechtsanwälte oder Notare gelten: Die Akten werden in der Behörde versiegelt und dann wird im Beisein eines Richters oder Staatsanwalts sowie eines Behördenvertreters gesichtet, was davon tatsächlich zum Ermittlungsakt kommt.

Nehammer zufrieden

Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) ist mit dieser vom Justizministerium jetzt adaptierten Regelung zufrieden. Ihm sei es darum gegangen, die "wichtigen und sensiblen" nachrichtendienstlichen Informationen zu schützen, das sei gewährleistet, betonte er in einem schriftlichen Statement.

Generell geht es Nehammer bei der BVT-Reform darum, durch Stärkung der nachrichtendienstlichen Strukturen die terroristischen Bedrohungen für Österreich zu minimieren - und die internationale Reputation des Verfassungsschutzes wiederherzustellen. Dafür muss die Novelle zum "Polizeiliche Staatsschutzgesetz" - das in "Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz" (SNG) umgetauft wird - nun noch vom Nationalrat beschlossen werden.

(APA)

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