Prozess

„Corona-Feier“ im Spital: Rechtsstreit um Entlassungen

Symbolfoto zum Thema FFP2-Masket drei FFP2-Masken in ihren Haenden. Berlin, 15.12.2020. Ab dem 15.12.20
Symbolfoto zum Thema FFP2-Masket drei FFP2-Masken in ihren Haenden. Berlin, 15.12.2020. Ab dem 15.12.20imago images/photothek
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Im Wiener Arbeitsgericht wurde die Verhandlung um die Entlassung von Hausarbeiterinnen der Klinik Hietzing fortgesetzt. Am 9. Juli könnte es ein Urteil geben.

Halten die von der Stadt Wien ausgesprochenen fristlosen Entlassungen? Oder ist die (gemeinsame) Klage gegen diese Maßnahme erfolgreich? Dies muss nun das Arbeits- und Sozialgericht (ASG) klären. Mehrere Hausarbeiterinnen der Klinik Hietzing hatten Ende Februar bei einer Feier einer Kollegin die Corona-Regeln missachtet – und waren deshalb gefeuert worden. Am Mittwoch standen Klägerinnen-Einvernahmen am Programm.

Die Ausgangslage: Bei der Abschiedsfeier einer kurz vor der Pensionierung stehenden Hausarbeiterin des Krankenhauses waren die wegen der Pandemie vorgeschriebenen Abstände nicht eingehalten worden. Zudem beweisen Fotos, die in sozialen Medien zu sehen waren, dass auch auf das Tragen von Masken verzichtet worden war. Das Krankenhaus war mittels eines anonymen E-Mails auf die Feier hingewiesen worden.

In dem Aufenthaltsraum, in dem das Ganze stattgefunden hatte, sei „Wange an Wange“ gefeiert worden, hatte zuletzt der Anwalt der Stadt Wien, Dieter Kieslinger, zu Protokoll gegeben. Zudem wies er in einer früheren Verhandlung darauf hin, dass die Spitals-Mitarbeiterinnen eine Erklärung unterschrieben hätten, welche sie zum Tragen von FFP2-Masken am Klinikgelände verpflichtete.

„Wegen Fotos ohne Maske“

Die 14 Arbeiterinnen, die nun als Klägerinnen gegen die Stadt Wien auftreten und auf die Rücknahme ihre Entlassungen hinarbeiten, betonen, dass es keine lange, ausgelassene Feier, sondern eher ein nettes Mittagessen gewesen sei. Man sei wie sonst auch in einem Sozialraum in der Mittagspause beisammen gesessen. Die meiste Zeit seien nicht alle 14 Frauen gleichzeitig anwesend gewesen. Die Masken seien abgenommen worden, weil es eben Essen gab – und eigens für jene Fotos, die später auf sozialen Medien kursierten.

Hinsichtlich der erwähnten Verpflichtungserklärung finden sich in einem Schriftsatz der Anwaltskanzlei der Klägerinnen, Ehm & Mödlagl, bemerkenswerte Passagen: So führen die Rechtsvertreter der Frauen an, dass ihren Schützlingen mittlerweile schon klar sei, dass „eine derartige Abschiedsfeier besser nicht hätte stattfinden sollen“. Allerdings seien die von der Stadt vorgegebenen strengen Corona-Regeln in der Praxis nicht „gelebt“ worden. Übrigens: Einige der nunmehrigen Klägerinnen hatten damals bereits ihre erste Covid-Impfung erhalten.

Ferner weist etwa die Klägerin J. darauf hin, dass es auch während der Corona-Zeit üblich gewesen sei, in der Teeküche zu viert oder zu fünft zusammenzusitzen, um zu essen. Es sei im Vorhinein auch der Vorgesetzten der Arbeiterinnen bekannt gewesen, dass die Feier stattfinden wird, aber es habe keine Einwände gegeben.

Die Klägerinnen-Anwälte schreiben ferner: „Es mag sein, dass diverse Schulungsunterlagen unterfertigt wurden, die Mehrzahl der Mitarbeiterinnen konnten diese Schulungsunterlagen aber de facto nicht sinnerfassend lesen.“ Es habe eine „teilweise massive Sprachbarriere“ bestanden. Hintergrund: Einige der Frauen stammen aus Balkan-Staaten und sprechen eher gebrochen Deutsch. Am 9. Juli könnte das Urteil fallen.

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