Datenschutz

Sind E-Mails an die Dienstadresse geheim?

Darf der Chef in den Mailaccount eines Ex-Mitarbeiters schauen?
Darf der Chef in den Mailaccount eines Ex-Mitarbeiters schauen?(c) Marin Goleminov
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Ein Arbeitgeber klagte einen früheren Mitarbeiter – und verwendete an dessen Dienstadresse gerichtete E-Mails als Beweismittel vor Gericht. Kann so etwas erlaubt sein?

Wien. Wenn ein Mitarbeiter ein Unternehmen verlässt – was passiert dann mit seinem dienstlichen Mailaccount? Muss die Mailadresse sofort gelöscht werden? Oder kann es Gründe geben, die den Arbeitgeber für einen begrenzten Zeitraum zur Einsichtnahme in eingehende Mails berechtigen?

Das Thema ist umstritten und heikel. Denn obwohl solche Szenarien häufig vorkommen, gibt es dafür keine klare gesetzliche Regelung. „Arbeitsrecht und Datenschutzrecht stoßen hier aneinander“, sagt Thomas Riesz, Rechtsanwalt bei Haslinger Nagele, zur „Presse“. Dass es bislang wenig Judikatur dazu gibt, macht die Sache nicht einfacher. Eine aktuelle Entscheidung der Datenschutzbehörde (DSB) liefert nun aber doch eine Orientierungshilfe. Und zwar für beide Seiten, Arbeitgeber wie Arbeitnehmer.

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