Ab wann drohen für politischen Missbrauch von EU-Mitteln Sanktionen? Der „Presse“ liegen die monatelang verzögerten Leitlinien der Kommission vor.
Seit 1. Jänner gilt jene EU-Verordnung, die den politischen Missbrauch von EU-Mitteln durch Ausschaltung des Rechtsstaates sanktioniert. Doch dieses Recht besteht nur auf dem Papier. Die Staats- und Regierungschefs haben auf polnischen und ungarischen Druck bei ihrem Gipfeltreffen im Dezember vorigen Jahres beschlossen, dass die Europäische Kommission erst Leitlinien dafür vorlegen müsse, wie sie diese Verordnung anzuwenden gedenke.
Monatelang hat sich die Kommission damit Zeit gelassen, gar eine Klage wegen Säumigkeit durch das Europaparlament vor dem Gerichtshof der EU (EuGH) in Kauf genommen. Doch am Dienstag segnete sie still und heimlich jenen Entwurf der Leitlinien ab, den nun Parlament und Rat bis zum Herbst begutachten dürfen.