Öffnungen

Nachtgastronomie öffnet ab 1. Juli, FFP2-Maskenpflicht fällt

Die Regierungsspitze trat am Donnerstag in der Früh vor die Presse - mit erfreulichen Nachrichten.
Die Regierungsspitze trat am Donnerstag in der Früh vor die Presse - mit erfreulichen Nachrichten. imago images/SEPA.Media
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Die Regierung hat weitreichende Lockerungen für den Juli angekündigt. Es soll ein „Sommer der Lebensfreude“ werden – inklusive Nachtgastronomie, Großveranstaltungen und ohne FFP2-Masken .

Es darf wieder gefeiert, getanzt und geheiratet werden.“ Die Bundesregierung hat am Donnerstagmorgen „einen Sommer wie damals“ und weitgehende Öffnungsschritte verkündet. Angesichts der zuletzt sehr positiven Entwicklung der Infektionszahlen fallen in Österreich mit 1. Juli weitere – beziehungsweise ein Großteil der noch bestehenden – Corona-Maßnahmen. Was bedeutet das nun konkret?

„3-G-Regel“

„Alles, was Spaß macht, kann stattfinden“, versprach Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP). Denn die Situation sei „noch besser“, als er es sich erwartet hätte. Mit Stand Donnerstag waren es 179 Corona-Neuinfektionen innerhalb der letzten 24 Stunden, die 7-Tage-Inzidenz lag bei 13,6. Damit steht Hochzeiten, Stadionbesuchen sowie Groß- und kulturellen Veranstaltungen nichts mehr im Wege.
Ab 1. Juli sind sie wieder „uneingeschränkt möglich“, sagte Kurz. Allerdings: Die „3-G-Regel“, wonach eine Person – um an ebendiesen teilnehmen zu können – entweder gegen das Coronavirus geimpft, negativ auf eine Infektion getestet oder bereits von einer Covid-19-Erkrankung genesen sein muss, bleibe „als Sicherheitsnetz“ erhalten. Nachdem das Testen an den Schulen über den Sommer wegfällt, fällt außerdem die Testpflicht für alle unter zwölf Jahren.

Maskenpflicht

Die Maskenpflicht wird zu großen Teilen aufgehoben. Konkret fällt im Handel und in der Gastronomie die FFP2-Masken-Pflicht – für Konsumenten wie für Bedienstete. Das gilt auch für die öffentlichen Verkehrsmittel, für geschlossene öffentliche Orte oder für Museen. Es genügt in diesen Bereichen künftig ein einfacher Mund-Nasen-Schutz. FFP2-Masken müssen ab 1. Juli nur mehr in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen getragen werden.
Die Maskenpflicht soll ab 22. Juli noch weiter gelockert werden. Für diesen Tag sind weitere Öffnungsschritte geplant – schließlich habe sich der „Dreiwochenrhythmus“ diesbezüglich bewährt. In puncto Maske dürfte das bedeuteten: Nur noch in den öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften für den täglichen Bedarf kommt der Mund-Nasen-Schutz zur Anwendung.

Nachtgastronomie

Aber zurück zum 1. Juli. Auch die Nachtgastronomie darf ab diesem Tag wieder öffnen. Auf diese Nachricht haben Clubs und Diskotheken verzweifelt gewartet – sie waren schließlich seit März 2020 geschlossen. Es darf auch wieder „getanzt und an der Bar getrunken werden“ – über diesen Punkt war man sich im Vorfeld nicht einig gewesen. Auch die Sperrstunde fällt. Allerdings ist vorerst eine Kapazitätsbeschränkung von 75 Prozent vorgeschrieben.
Vor allem für die Jugend seien diese Erleichterungen sehr wichtig, betonte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne). Sie hätte lang verzichtet und war solidarisch. „Jetzt seid ihr dran“, sagte er in ihre Richtung. „Jetzt öffnen die Clubs endlich, jetzt kann es die Festivals geben.“ Es liege nun „an uns allen, mit den Jungen solidarisch zu sein“. Heißt: es mit den neuen Freiheiten nicht zu übertreiben, die 3-G-Regel ernst nehmen und vom Impfangebot Gebrauch zu machen. „Dann“, so Mückstein, könne es „ein Sommer wie damals werden“.

Mindestabstand

Ähnliche Worte fand auch Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP). Sie versprach „einen Sommer der Lebensfreude“ - schließlich kommt es nicht nur für Betriebe und Unternehmen zu Erleichterungen, auch kann das Vereinsleben „massiv aufatmen“. „Wir werden wieder fast ohne Einschränkungen mit Freunden zum Lieblingswirt gehen können“, versprach sie. Das bedeutet: Der Mindestabstand von einem Meter fällt in der Gastronomie (so wie auch im Handel), und Kapazitätsbegrenzungen fallen. Die Maskenpflicht fällt auch in Gastronomie und Tourismus. Mit 22. Juli könnte auch die Registrierungspflicht auslaufen.
„Im Endeffekt“, resümierte Köstinger mit Blick auf den Urlaub und die Buchungslage, „geht alles in Richtung Normalität“. Damit dies auch so bleibe, appellierte sie an die Österreicher, heimische Hotels und Reiseanbieter in Anspruch zu nehmen – „auch wenn es Sie ans Meer zieht“.

Großveranstaltungen

Auch die Sehnsucht nach Kunst und Kultur kann bald wieder vollständig gestillt werden. Staatssekretärin Andrea Mayer (Grüne) zeigte sich erfreut, dass „Live-Erlebnisse“ ab 1. Juli wieder erlebbar sein werden. „Live hat uns allen gefehlt“ – und so soll es wieder in den Alltag von Kunst, Kultur und Sport zurückkehren. Im Sommer sind „jegliche Veranstaltungen“ wieder zugelassen: „Egal, ob Sitzplatz, ob Stehplatz, ob drinnen oder draußen“ – es gelten keine Publikumsbeschränkungen oder Kapazitätsgrenzen mehr, die Maskenpflicht fällt auch in Innenräumen. Voraussetzung ist freilich auch hier ein negativer Test, die Impfung oder der Nachweis über eine Genesung. Für Veranstaltungen ab 100 Personen gilt eine Anzeigepflicht, für jene ab 500 Personen eine Bewilligungspflicht.
Auch Hochzeiten sind übrigens wieder erlaubt. „Es warten mehrere Tausend Hochzeitspaare auf den schönsten Tag ihres Lebens“, so Köstinger.

Weiterhin vorsichtig sein

Der Vizerektor der Medizinischen Universität Wien, Oswald Wagner, mahnte trotz der erfreulichen Ankündigungen zur Vorsicht: „Die Pandemie ist nicht vorüber.“ Die Fallzahlen würden aktuell zwar sinken, allerdings habe man das schon einmal erlebt, erinnerte er an die britische Variante des Virus, die im Jänner aufgekommen ist. Ein ähnliches Risiko berge die Delta-Variante, die in Indien aufgekommen - und mittlerweile auch in Österreich angekommen sei. So wie derzeit in Großbritannien werde sie sich auch hierzulande ausbreiten, so Wagner. Aber er versicherte: „Das Impfen hilft auch gegen die indische Variante“. Wir alle würden uns „in einem Wettlauf mit dem Virus“ befinden“, so Wagner, allerdings würde es im Juli und im August genug Impfstoff für all jene geben, die „sich nun doch noch überlegt haben, sich impfen zu lassen“.

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Eine Impfpflicht, um am öffentlichen Leben teilzuhaben, wird es aber nicht geben, versprach die Regierung. Das Gebot der Stunde ist aber weiterhin die „3-G-Regel“ - „die wird uns weiterhin begleiten“. „Solange es keine Mutation gibt“, bekräftigte Kanzler Kurz, gegen die die Impfung nicht wirke, „sind wir auf einem guten Weg." Demnach könnten wir „entspannt“ sein - „aber vorsichtig“.

Die Lockerungen im Überblick

Was gilt ab 1. Juli?

  • Die „3-G-Regel" bleibt weiterhin aufrecht
  • Die Nachtgastronomie öffnet. Die Sperrstunde fällt, tanzen und trinken an der Bar sind erlaubt. Allerdings dürfen die Kapazitäten vorerst nur zu 75 Prozent genutzt werden
  • Der Ein-Meter-Abstand in Handel und Gastronomie fällt, hier gelten keine Kapazitätsbegrenzungen mehr
  • Auch Großveranstaltungen in Kultur und Sport dürfen wieder uneingeschränkt über die Bühne gehen
  • Im Handel, der Gastronomie und in den Öffis kann die FFP2-Maske durch den Mund-Nasen-Schutz ersetzt werden. Die FFP2-Maskenpflicht gilt nur noch in Spitälern und Pflegeheimen
  • Kinder unter 12 brauchen keine Tests mehr

Was wird für 22. Juli erwartet?

  • Registrierungspflicht in der Gastronomie soll fallen
  • Keine Kapazitätsbeschränkungen mehr in der Nachtgastronomie

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