Ibiza-Untersuchungsausschuss

Doris Bures' Plädoyer für den U-Ausschuss

IBIZA U-AUSSCHUSS: BURES
IBIZA U-AUSSCHUSS: BURESAPA/ROLAND SCHLAGER
  • Drucken

Der U-Ausschuss, eine Steuergeldverschwendung? „Hier wird eine markant rote Linie überschritten“, findet die Zweite Nationalratspräsidentin, Doris Bures (SPÖ). Die Rechte des Parlaments müsse man schützen.

In der inoffiziellen Stellenausschreibung für das Nationalratspräsidium werden Überparteilichkeit und diplomatisches Geschick verlangt. Doris Bures, Zweite Nationalratspräsidentin, ist in der SPÖ also sicher nicht die Erste, die politische Gegner kritisiert. Oder die vehementeste. Insofern muss man den Lautstärkeregler etwas nach rechts drehen, um sich die richtige Tonalität vorzustellen: „Vielfach wurde versucht, die Glaubwürdigkeit und Relevanz des U-Ausschusses infrage zu stellen“, sagt Bures bei einem Hintergrundgespräch.

„Politische Löwinger-Bühne“ oder „Unterstellungsausschuss“ sei er genannt worden. Man wolle die „Reputation des U-Ausschusses unterminieren“. Das sei eine „polemische Unsachlichkeit und Respektlosigkeit gegenüber parlamentarischer Kontrolle“. Der Vorwurf, die Abgeordneten im Ibiza-Untersuchungsausschuss würden Auskunftspersonen oft aggressiv befragen, „erscheint konstruiert und vorgeschoben“, sagt Bures. Wenn dann auch noch die Kosten des U-Ausschusses angesprochen werden, „dann wird hier leichtfertig und wohl unüberlegt eine markante rote Linie überschritten“.

Die ÖVP direkt spricht Bures nicht an, aber die Partei ist natürlich gemeint. Genauso wie ihr Kollege im Nationalratspräsidium: Wolfgang Sobotka. Der Nationalratspräsident hatte nicht nur den Umgangston im U-Ausschuss heftig kritisiert, sondern auch eine Reform gefordert. Zwei seiner Vorschläge: Die Wahrheitspflicht abschaffen und die Vorsitzführung einem Richter überlassen.

Befangenheit? Betroffener entscheidet

Davon hält Bures nichts: 2015 hatten sich die Klubs auf eine neue Verfahrensordnung geeinigt. Damals habe man ganz bewusst keine Richter, sondern Parlamentarier als Vorsitzende festgeschrieben. Immerhin sei der U-Ausschuss ein parlamentarisches Kontrollinstrument. Das Präsidium des Nationalrates müsse auch eine Parlamentssitzung objektiv führen. Bei den U-Ausschüssen sei es eben genauso. Man könne sich aber auch vertreten lassen. Und: „Es gibt großzügige Regelungen, die es ermöglichen, den Anschein von Befangenheit zu vermeiden.“ Entscheiden, ob es einen solchen Anschein gibt, könne aber immer nur der oder die Betroffene selbst. Man dürfe nicht vergessen: Es gilt „im gesamten Verhalten darauf zu achten, dass das Vertrauen in das Parlament nicht erschüttert wird“.

Welche Reformschritte würde Bures also bei der Verfahrensordnung setzen? Nur wenige, sagt sie. Insgesamt müsse man die Rechte des Parlaments aber besser schützen. Denn: Eines der größten Probleme des Ibiza-Ausschusses sei die „schleppende, unvollständige und mit ungerechtfertigt strengen Geheimhaltungsklassifizierungen versehene Aktenvorlage“.

Bures holt sich in dieser Frage Unterstützung von Manfred Matzka, Verfassungsjurist und langjähriger Sektionschef im Bundeskanzleramt: Informationen sollten zum Beispiel von Bund, Ländern und Gemeinden schon bei ihrer Erstellung klassifiziert werden – nicht erst bei der Anforderung durch das Parlament. Falls die Informationen später in eine höhere Geheimhaltungskategorie eingestuft werden, müsste es ein formelles Verfahren geben. Und: Das Archivgesetz sollte ergänzt werden, um „alle behördlich relevanten Vorgänge unabhängig vom Datenträger und der Darstellungsform digital zu verakten“.

Welcher Tonfall in einem Untersuchungsausschuss herrscht, könnte in Zukunft übrigens die Bevölkerung selbst hören: Bures kann sich eine TV-Übertragung von Befragungen vorstellen. Vor allem, wenn politische Mandatsträger geladen sind.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.06.2021)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.