Der Macher des Ibiza-Videos, Julian Hessenthaler (40), ist nun offiziell angeklagt. Aber nicht wegen des Videos von Strache und Co. – sondern wegen Kokainhandels.
Wien/Salzburg. Julian Hessenthaler habe „in wiederholten Angriffen vorschriftswidrig Suchtgift, nämlich Kokain mit einem Reinheitsgehalt von zumindest 70 Prozent (. . .) durch gewinnbringenden Verkauf“ anderen überlassen. Und das ab dem Frühjahr 2017. In Salzburg, Niederösterreich und Oberösterreich. Insgesamt 1,25 Kilo.
Dies ist der Hauptvorwurf der 15-seitigen – der „Presse“ vorliegenden – Anklageschrift gegen den „Ibiza-Detektiv“, somit gegen jenen 40-jährigen Security-Experten, der die Videofalle für die FPÖ-Frontmänner Heinz-Christian Strache und Johann Gudenus ausgelegt hat. Rechtskräftig ist diese Anklage noch nicht.
Somit ist ungewiss, ob der Prozess tatsächlich (so wie dies der Staatsanwalt will) im Landesgericht St. Pölten stattfindet. Das Verteidiger-Duo, Oliver Scherbaum aus Wien und Wolfgang Auer aus Salzburg, hat Einspruch gegen die Anklage eingebracht. Nach Ansicht der Anwälte ist das Landesgericht Salzburg, das Gericht mit Zuständigkeit für den ersten mutmaßlichen Tatort, zuständig.
Über den Inhalt der Anklage sagt Scherbaum im „Presse“-Gespräch: „Man hat etwas anderes gebraucht als die Herstellung des Ibiza-Videos, sonst hätte man seiner nicht habhaft werden können.“ Denn: „Die Herstellung von heimlichen Bild- und Tonaufnahmen wird vom Gesetzgeber gleich sanktioniert wie etwa eine kreditschädigende Äußerung auf einem Facebook-Profil.“ Es gehe dabei also nur um maximal ein Jahr Haft. „Das reicht nicht für einen Haftbefehl, um jemanden nach Österreich zu bringen.“