Feuchtigkeit

Schimmel trotz Lüftens: Mieter bekommt halbe Miete zurück

Schimmel an den Wänden
Schimmel an den Wänden(c) imago images / Panthermedia (´AndreyPopov´ via www.imago-images.de)
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Wenn normales Wohnverhalten nicht reicht, Schimmelbildung zu vermeiden, kann der Zins deutlich reduziert werden.

Wien. Die Wände waren gar nicht das Schlimmste. Am meisten störte der Schimmel an den Möbeln und der darin gelagerten Bekleidung. Die Mieter – Eltern mit zwei Kindern und einem Hund – haben die Wohnung mittlerweile aufgegeben; der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte zu klären, wie viel sie von der bezahlten Miete zurückbekommen müssen.

Das Haus in Niederösterreich mit nur zwei Wohneinheiten war nicht das jüngste. Im 17./18.Jahrhundert errichtet, stammt es vielmehr aus dem Barock. Weil eine horizontale Abdichtung fehlte, war das Mauerwerk in der gemieteten Erdgeschoßwohnung sehr feucht. Beim Einziehen im Mai 2016 stellten die Mieter einige ihrer Möbel aber direkt an die Wände, zum Teil auch vor die Heizkörper.

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