Schadenersatz

Urlauber muss OP selbst zahlen

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Ein heimisches Spital machte bei der Diagnose Fehler. Der Patient verschwieg aber zu verreisen. Die Kosten der Auslandsbehandlung bekommt er nun nicht ersetzt.

Wien. Der Mann hatte das erste Abendessen im Türkei-Urlaub hinter sich, als er nach Mitternacht starke Schmerzen verspürte. Er wurde in ein örtliches Spital gebracht, wo man ihm die Gallenblase entfernte. Neben der Enttäuschung über die verdorbene, für acht Tage geplante Rundreise hatte der Patient nun auch noch die Behandlungskosten im Ausland zu tragen. Ebendiese versuchte er, in Österreich zurückzubekommen. Denn die Ärztin eines Landesspitals hatte bei einer Untersuchung kurz vor dem Abflug tatsächlich Fehler gemacht und den Ernst der Lage verkannt. Andererseits aber hatte der Patient mit keinem Wort den bevorstehenden Urlaub erwähnt und die Sache auf die leichte Schulter genommen. Wer also muss dann für die Folgekosten aufkommen?

Blutwert falsch interpretiert

Zwei Tage vor Urlaubsbeginn war der Behandlungsfehler passiert. Für die Ärztin waren trotz Anmeldung des Manns im EDV-System Inhalte nicht ersichtlich. Der Patient selbst wiederum sagte nichts davon, dass bei ihm der Verdacht einer Gallenblasenentzündung besteht. Und auch nicht, dass Probleme in diesem Bereich in der Familie liegen. Dann aber missinterpretierte die Ärztin auch noch den bei der Blutuntersuchung zutage gekommenen Wert. Dieser war deutlich erhöht, die Medizinerin wertete ihn aber als nur leicht erhöht.

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