Als langfristiges Ziel wird eine Verkürzung der Dienstzeit bei vollem Lohn- und Personalausgleich ausgegeben.
Wien. Die SPÖ nützt ihren Parteitag kommenden Samstag dafür, das Thema Arbeitszeitkürzung möglichst hoch auf der Agenda zu platzieren. Im ersten Leitantrag von zehn wird als langfristiges Ziel eine Verkürzung der Dienstzeit bei vollem Lohn- und Personalausgleich ausgegeben. Als erster Schritt wird eine freiwillige Variante angepeilt. Die Gewerkschafter in der SPÖ legen dazu ein neues Modell vor, für das eine Annahme durch den Parteitag empfohlen wird.
In dem Gewerkschaftsantrag wird darauf verwiesen, dass durch die starke Zunahme der Kurzarbeit in der Coronakrise die Akzeptanz für ähnliche Modelle gestiegen sei. Konkret schweben den Arbeitnehmervertretern nun zwei Ansätze vor. Aufgebaut wird dabei zunächst am bereits bestehenden Solidaritätsprämienmodell, das noch ein ziemlicher Ladenhüter ist. Dies will die SPÖ verbessern, etwa indem die durch das AMS gewährte Förderdauer für den teilweisen Lohnausgleich künftig fünf Jahre dauern kann. Bei individueller Teilnahme soll die Arbeitszeit auf 80 Prozent und das Einkommen auf 90 Prozent reduziert werden. Pro vier Personen, die das Modell in Anspruch nehmen, wäre eine Ersatzarbeitskraft einzustellen. Bei kollektiver Arbeitszeitverkürzung durch Gesetz, Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarung soll zusätzlich die einzelvertragliche Zustimmung notwendig sein.
Änderungen erwägt man auch bezüglich der Kriterien für eine Zusatzanstellung. Als Ersatzarbeitskräfte sollen nicht nur Arbeitslose, sondern auch Berufseinsteiger oder Personen in Arbeitsstiftungen infrage kommen. Dazu plädieren die Gewerkschafter für ein zweites Modell, das Jobabbau wegen neuer Produktionsmethoden oder Klimavorgaben verhindern soll. Hier soll die geringere Arbeitszeit auf die vorhandenen Arbeitnehmer aufgeteilt werden, ohne dass eine Ersatzarbeitskraft eingestellt werden muss.
Im Leitantrag der SPÖ ist eher allgemein von einer geförderten, freiwilligen Arbeitszeitverkürzung mit teilweisem Lohnausgleich (4-Tage-Arbeitswoche) die Rede. Dazu finden sich weitere Forderungen aus dem Arbeitsbereich, etwa eine Erhöhung des Arbeitslosengelds auf 70 Prozent Nettoersatzrate mit längerer Bezugsdauer. (APA)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.06.2021)