Arbeitsrecht

Baugewerkschaft will Hitzefrei-Regel gesetzlich verankern

Wetterschicht wegen Hitze per Anordnung durch Arbeitgeber ab 32,5 Grad möglich.

Die Gewerkschaft Bau/Holz (GBH) hat angesichts der ersten und vor allem im Osten Österreichs gleich auch ziemlich heftigen Hitzewelle des Jahres an die Baufirmen appelliert, ihren Mitarbeitern hitzefrei zu geben. Die Hitzeregelung macht dies ab 32,5 Grad Celsius im Schatten möglich. Einen Rechtsanspruch für die Bauarbeiter gibt es aber nicht. Einen solchen fordert die GBH nun aber angesichts des Klimawandels ein.

Nur jede zweite Firma habe die Hitzeregelung bei den Hitzewellen 2020 genutzt. So bekamen 39.122 Bauarbeiter per Anordnung der Arbeitgeber hitzefrei, berief sich die GBH in einer Aussendung am Montag auf Statistiken der BUAK (Bauarbeiter- Urlaubs und Abfertigungskasse). GBH-Chef Josef Muchitsch verwies auf ein erhöhtes Unfallrisiko bei Hitze und appellierte weiters an die Arbeitgeber für genügend Beschattung zu sorgen. Auch auf Trinkpausen müsse unbedingt geachtet werden. "Kein Bauwerk kann so wichtig sein, dass dafür die Gesundheit der Arbeiter gefährdet wird", forderte der Gewerkschafter eine gesetzliche Verankerung der Hitzefrei-Regelung am Bau, da es "leider schwarze Schafe" gebe.

Die Hitzefrei-Grenze wurde mit 1. Mai 2019 von 35 auf 32,5 Grad Celsius gesenkt. Die GBH verweist darauf, dass diese Temperatur meist erst ab Mittags oder Nachmittag erreicht wird, daher nicht der ganze Tag hitzefrei wird. Bei Anwendung der Hitzeregelung gibt es eine Entgeltfortzahlung von 60 Prozent für den Arbeiter. Die Kosten werden dem Arbeitgeber vollständig von der BUAK refundiert.

(APA)

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