Der wegen Volksverhetzung angeklagte Islamgegner aus den Niederlanden sprach von einem "politischen Prozess" und "voreingenommenen Richtern". Sein Befangenheitsantrag wurde aber abgewiesen.
Der Prozess gegen den niederländischen Islamgegner Geert Wilders wegen mutmaßlicher Hetze gegen Muslime wird nicht abgebrochen.
Ein Befangenheitsantrag des angeklagten Politikers gegen das Gericht wurde am Dienstag durch eine Sonderkammer des Amtsgerichts in Amsterdam abgewiesen. Gegen die Entscheidung ist keine Berufung möglich.
Wilders hatte am Montag erklärt, der Vorsitzende Richter in seinem Verfahren wegen Volksverhetzung habe es zu Unrecht kommentiert, dass er von seinem Schweigerecht Gebrauch mache.
"Politischer und unehrlicher Prozess"
Der Angeklagte sah dies als Bestätigung dafür, das gegen ihn "nicht nur ein politischer Prozess, sondern auch ein unehrlicher Prozess mit voreingenommenen Richtern" geführt werde. Die Befangenheitskammer wies diese Auffassung zurück.
(Ag.)