Kartell-Ermittlungen

BWB-Berichtspflicht entschärft: Hausdurchsuchungen nun ausgenommen

Die Ministerin nur mehr über "alle Gegenstände der Geschäftsführung" und nicht mehr, wie ursprünglich geplant, über die komplette "Aufgabenerfüllung der Bundeswettbewerbsbehörde" unterrichtet werden.
Die Ministerin nur mehr über "alle Gegenstände der Geschäftsführung" und nicht mehr, wie ursprünglich geplant, über die komplette "Aufgabenerfüllung der Bundeswettbewerbsbehörde" unterrichtet werden. Clemens Fabry/Die Presse
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Wirtschaftsministerin Schramböck hatte eine weitgehende Berichtspflicht für die Bundeswettbewerbsbehörde geplant - nach breiter Kritik wurde diese aber entschärft. Die BWB sieht ihre Unabhängigkeit weiter in Gefahr.

Die von Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) geplante Berichtspflicht für die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) ist entschärft worden. "Laufende Ermittlungen" - und damit auch Hausdurchsuchungen - sind nun ausgenommen, wie aus der Regierungsvorlage hervorgeht, die vergangene Woche im Ministerrat beschlossen und nun im Parlament dem Justizausschuss zugewiesen wurde. In der Begutachtungsphase hatte es breite Kritik gegeben.

Im abgeänderte Paragrafen ist nun nicht mehr von "unverzüglich" sondern von "innerhalb angemessener Frist die Rede. Auch muss die Ministerin nur mehr über "alle Gegenstände der Geschäftsführung" und nicht mehr über die komplette "Aufgabenerfüllung der Bundeswettbewerbsbehörde" unterrichtet werden. Die BWB kann auch verlangen, dass die Ministerin ihre Anfragen schriftlich stellen muss.

Konkret heißt es nun: "Die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort hat das Recht, sich jederzeit - auf Verlangen der Bundeswettbewerbsbehörde schriftlich - über alle Gegenstände der Geschäftsführung der Bundeswettbewerbsbehörde zu unterrichten. Die Bundeswettbewerbsbehörde hat der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort innerhalb angemessener Frist und auf Verlangen schriftlich alle diesbezüglichen Anfragen zu beantworten, soweit dies nicht laufende Ermittlungen gefährdet" oder der Unabhängigkeit der Bundeswettbewerbsbehörde nach EU-Recht widerspricht.

BWB sieht ihre Unabhängigkeit weiter in Gefahr

Die BWB sieht ihre Unabhängigkeit weiter in Gefahr, wie es am Dienstag aus der Behörde hieß. Auch durch die eingeschränkte Berichtspflicht an Schramböck sei man nun weniger unabhängig als vor der Novelle. Der Gesetzesentwurf stehe damit nach wie vor der von der EU angestrebten Stärkung der Wettbewerbsbehörden entgegen.

Die BWB ist nicht wie andere Ermittlungsbehörden dem Justizministerium, sondern dem von Schramböck geleiteten Wirtschaftsressort unterstellt. In der Vergangenheit hat es immer wieder Beschwerden von Firmen gegen die Strenge der Kartellwächter gegeben. Schramböck hatte sich zuletzt als "oberste Anwältin der Betriebe" bezeichnet.

2013 und 2015 wurden etwa die Supermarktriesen Spar und Rewe zu Geldstrafen in zweistelliger Millionenhöhe verurteilt, weil sie die Preise für Milch, Bier und andere Lebensmittel durch Preisabsprachen hochgehalten hatten. Aktuell ermittelt die BWB gegen ein Mega-Baukartell, das von 2002 bis 2017 bestanden haben soll. Beteiligt gewesen sein sollen über 40 Baufirmen in ganz Österreich, von Strabag und Porr abwärts. Auch einem Müllkartell sind die Wettbewerbshüter auf der Spur.

(APA)

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