Alexander Van der Bellen wollte Zeit schinden bis zum Abpfiff des U-Ausschusses, um nicht zu viel politisches Porzellan zu zerschlagen. Was macht man mit einem Bundespräsidenten, der seinen verfassungsrechtlichen Pflichten viel zu spät nachkommt?
Vor Wochen schon, am 5. Mai, beauftragte der VfGH den Bundespräsidenten mit der Exekution seines Erkenntnisses vom 3. März, wonach Finanzminister Gernot Blümel die vom Ibiza-U-Ausschuss verlangten Unterlagen ans Parlament zu liefern habe. In einem eilig angesetzten Statement (und auf allen Fernsehkanälen übertragen) betonte der Bundespräsident die politische Einzigartigkeit des Exektionsbeschlusses und beteuerte mit altväterlichem Tonfall, dass er bereits mit Blümel telefoniert habe und die Angelegenheit noch am selben Tag erledigt werde. Wie es nun scheint, war diese Ankündigung voreilig.
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