Wenn öffentliche Auftraggeber Fahrzeuge beschaffen, müssen sie künftig mehr als bisher auf den Schadstoffausstoß achten. Die Latte liegt hoch: Um die Quoten zu erfüllen, muss wohl manches erst erfunden werden.
Wien. Der Straßenverkehr soll emissionsärmer werden – und öffentliche Auftraggeber sollen mit gutem Beispiel vorangehen. Das ist die Intention der Clean Vehicles Directive der EU (CVD, 2009/33/EG, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2019/1161). Diese muss bis zum 2. August 2021 in nationales Recht umgesetzt werden. Und das sollte Österreich auch gelingen: Der Entwurf für ein Straßenfahrzeugbeschaffungsgesetz passierte, wie berichtet, kürzlich den Ministerrat.
Worum geht es dabei? Öffentliche Auftraggeber und sogenannte Sektorenauftraggeber sollen dazu verpflichtet werden, bei Fahrzeugbeschaffungen vermehrt auf „saubere“ bzw. emissionsfreie Fahrzeuge zurückzugreifen. Die Richtlinie und das darauf basierende Gesetz sehen verbindliche Quoten vor, die innerhalb bestimmter Bezugszeiträume erreicht werden müssen. Der erste beginnt am 3. August und läuft bis Ende 2025, die weiteren dauern jeweils fünf Jahre.