Aktenlieferung

"Für alle gelten dieselben Regeln“: Van der Bellen ordnet Exekution an

Der Bundespräsident werde dafür Sorge tragen, "dass die Institutionen der Republik vollumfänglich arbeiten".
Der Bundespräsident werde dafür Sorge tragen, "dass die Institutionen der Republik vollumfänglich arbeiten".APA/HELMUT FOHRINGER
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Der Bundespräsident hat das Straflandesgericht Wien mit der Exekution der Aktenlieferungen von Finanzminister Blümel beauftragt. Zuvor hatte ihm der Verfassungsgerichtshof die Zuständigkeit für die weiteren Schritte übertragen.

Bundespräsident Alexander Van der Bellen hat am Mittwochnachmittag angekündigt, das Straflandesgericht Wien mit der Exekution rund um Aktenlieferungen aus dem Finanzministerium zu beauftragen.

Er werde am Donnerstag das „am beste geeignete Gericht" mit der Durchsetzung des VfGH-Erkenntnisses vom 3. März beauftragen - und dabei soll geprüft werden, ob Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) tatsächlich alle erforderlichen Akten an den U-Ausschuss übermittelt hat, wie er selbst immer wieder versichert hatte, oder nicht. Die Opposition ist bekanntlich anderer Meinung.

„Ich bin vieles, aber kein Hellseher“, so Van der Bellen. Schließlich „behaupten die einen so, die anderen so“. Er selbst könne nicht beurteilen, ob die Aktenlieferung vollständig und rechtskonform sei.

Deswegen werde er den in der Verfassung für solche Fälle vorgesehenen Schritt umsetzen: Und zwar die Exekution der Aktenlieferung anordnen. „Aber“, betonte der Bundespräsident immer wieder, „es handelt sich hier nicht um ein Strafverfahren“. Es ginge darum, sicherzustellen, dass alle Informationen eingebracht wurden, „es handelt sich um eine Art Informationssicherungsverfahren“. Man betrete dabei „schon wieder Neuland“.

Die Österreicherinnen und Österreicher würden sich allerdings erwarten, dass die Verfassung eingehalten werde - und dass für alle dieselben Regeln gelten. Dafür werde er auch in Zukunft sorgen, betonte der Bundespräsident. Und kalmierte in typisch österreichischem Idiom: „Tu ma's nicht so dramatisieren, bitte“. Schließlich kann sich herausstellen, dass der Finanzminister die Wahrheit gesagt hat. „Also bleib ma am Teppich."

Zuvor VfGH-Stellungnahme

Dem war eine Stellungnahme des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) vorausgegangen. Wie am Mittwoch bekannt wurde, sah dieser die Zuständigkeit für die von der Opposition gewünschte Exekution der Aktenlieferungen von Finanzminister Blümel an den Ibiza-U-Ausschuss nicht bei sich, sondern bei Bundespräsident Alexander Van der Bellen. Dieser hatte sich zuvor an das Höchstgericht gewandt, es möge bis zum 25. Juni, also kommenden Freitag, darüber informieren, wie es um den Exekutionsantrag gegen Blümel steht - ob er diesen noch aufrecht halte. Der VfGH habe nicht die Stellung eines "betreibenden Gläubigers", gab dieses daraufhin bekannt, Entscheidungen über weitere Schritte würden bei Van der Bellen liegen.

Und dieser spielte den Ball nun eben an das Wiener Landesgericht für Strafsachen. Der zuständige Richter werde zu beurteilen haben, „wen er alles braucht und was er alles braucht“. Aber es werden wohl Datenforensiker und IT-Fachleute eingesetzt werden, für Fragen bezüglich Datenschutz sollte das Bundesverwaltungsgericht konsultiert werden. Schließlich könne es durchaus vorkommen, dass berufliche und private Daten vermischt sind, so das Staatsoberhaupt, „und das Private geht, finde ich, die Öffentlichkeit nichts an“.

Zum Hintergrund

>>> Exekution bei Blümel? Richter nehmen Hofburg in die Pflicht

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