Provisionen

Die vergessene Makler-Reform

Bisher zahlt ein Mieter zwei Bruttomonatsmieten als Provision, wenn er eine Mietwohnung über einen Makler gefunden hat.
Bisher zahlt ein Mieter zwei Bruttomonatsmieten als Provision, wenn er eine Mietwohnung über einen Makler gefunden hat. (c) imago images/Westend61 (MiJo via www.imago-images.de)
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Die Mieter müssen Makler bezahlen, egal wer diese beauftragt hat – noch.

Während der Coronapandemie ist so einiges unter den Tisch gefallen: die Maklerprovision zum Beispiel. Sie steht am Ende einer mühseligen Suche nach einer Immobilie. Man sucht, vergleicht, fragt an, fragt noch einmal an, besichtigt, wirbt. Nachdem man sich gegen eine Horde Mitbewerber durchgesetzt hat, darf man zur Krönung noch den Makler bezahlen. Noch vor dem Ausbruch des Virus war die Maklerprovision ein heiß diskutiertes Thema. Denn die Regierung versprach in ihrem Regierungsprogramm eine Reform.

Zuletzt tüftelte das Justizministerium an einem neuen Gesetz, das dem deutschen Bestellerprinzip folgt. Demnach sollen nicht mehr Mieter die Provision zahlen, sondern die Vermieter. Ein Grund zum Jubeln? In der Immobilienbranche regt sich Protest. „Das Modell in Deutschland ist ein Rohrkrepierer“, sagt der Fachverbandsobmann der Makler, Georg Edlauer, zur „Presse“. In Deutschland trat die Gesetzesänderung überwiegend schon im Juni 2015 in Kraft. Dort lief nicht alles nach Plan. So brach das Wohnungsangebot auf öffentlichen Marktportalen ein. In manchen Bundesländern wurde die neue Regelung erst heuer eingeführt. Einer Umfrage des Immobilienmaklernetzwerks Remax Deutschland zufolge habe die Maklercourtage dort zu höheren Verkaufspreisen geführt. „So versuchen viele Eigentümer in den sechs Bundesländern mit neu eingeführter hälftiger Provisionsteilung, die Maklercourtage zu kompensieren, indem sie diese auf den Verkaufspreis aufschlagen – mit der Folge, dass sich die Angebotspreise erhöhen“, erklärt Kurt Friedl, CEO und Gesellschafter von Remax Deutschland.

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