Die Firmenwerte in den Bilanzen börsenotierter Unternehmen wurden im Coronajahr überraschend wenig korrigiert.
Wien. Entgegen allen Erwartungen blieb die große Abschreibungswelle in den Bilanzen nach einem Jahr Corona aus. Europäische Großkonzerne haben sich kaum von Altlasten im Bilanzposten Geschäfts- und Firmenwert (Goodwill) befreit. Aus Sicht der Unternehmen wurde damit aber eine wertvolle Chance vertan: Das Damoklesschwert des Goodwill schwebt weiterhin über ihnen. Aus Investorensicht ist das nicht unbedenklich.
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Synergie- und Sparpotenziale
Im Zuge eines Unternehmenserwerbs ist es gang und gäbe, dass der verhandelte Kaufpreis die übernommenen Vermögensgegenstände abzüglich der übernommenen Schulden übersteigt. Gerechtfertigt wird der höhere Kaufpreis durch vom Käufer erhoffte Synergie- und Einsparungspotenziale. Dieser Unterschiedsbetrag zwischen Kaufpreis und übernommenem Reinvermögen wird als Goodwill bezeichnet und als separater Posten in die Bilanz des Käufers aufgenommen. Der Goodwill ist eine Art „Hoffnungswert“, der das Resultat der erhofften zukünftigen Nutzenstiftung für den Käufer aus dem erworbenen Unternehmen darstellt.