Dienstunfähig.

Trauma durch Flüchtlingswelle ist kein Unfall

An den Bahnhöfen (im Bild jener von Salzburg) warteten Flüchtlinge im September 2015 auf Züge nach Deutschland.
An den Bahnhöfen (im Bild jener von Salzburg) warteten Flüchtlinge im September 2015 auf Züge nach Deutschland. APA/BARBARA GINDL
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Ein 2015 in führender Position am Bahnhof eingesetzter Polizist kann nicht mehr arbeiten. Er habe aber kein Recht auf eine Rente, urteilt der OGH.

Wien. „Aus Sicht des Klägers waren die Leute wie Tiere. Der Kläger nahm wahr, dass das Kind direkt beim Absperrgitter eingeklemmt war, ebenso die Mutter. Er hätte dem Kind nicht helfen können. Der Kläger fühlte sich absolut hilflos.“ So schilderten die Gerichte das Empfinden eines Polizeioffiziers (Major) während der Flüchtlingskrise im Jahr 2015.

Der Mann war am Hauptbahnhof einer Stadt im Einsatz und hatte das Kommando über etwa hundert Polizisten. Das Gedränge, das entstand, als die Flüchtlinge um einen Platz in einem nach Deutschland fahrenden Zug kämpften, sollte den Polizisten traumatisieren. Er habe nun eine Angststörung, er meide öffentliche Plätze und Busse, weil ihm dort zu viele Menschen seien, sagte der Mann. Inzwischen ist er dienstunfähig. Aber hat der Mann ein Recht auf eine Rente, weil sein Leiden durch einen Dienstunfall entstand? Und warum sollte in dem Fall noch die Warze eines schon vor langer Zeit verstorbenen deutschen Arbeiters eine Rolle spielen?

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