Türkis-Grün

Coronapläne: Maskenpflicht bei Friseuren fällt

Heute, Montag, soll die Verordnung zu den weiteren Lockerungen der Corona-Maßnahmen erlassen werden.
Heute, Montag, soll die Verordnung zu den weiteren Lockerungen der Corona-Maßnahmen erlassen werden. APA/AFP/SAEED KHAN
  • Drucken

Die Verordnung für 1. Juli ist noch immer nicht da. Aber die Corona-Lockerungen wurden präzisiert: Es kommt ein weitreichendes Aus der Maskenpflicht für Bereiche mit "3G“.

Das Gesundheitsministerium hat am Montagabend die ab Donnerstag geltenden Corona-Lockerungen in einer neuen Verordnung präzisiert. Eine Überraschung ist dabei. Die Maskenpflicht entfällt auch bei körpernahen Dienstleistern wie Friseuren. Sperrstunde gibt es keine mehr, womit auch Nachtlokale wieder aufmachen können, das allerdings zu maximal 75 Prozent befüllt. Im Handel gibt es dafür keine Quadratmeter-Beschränkung mehr.

Die bekannte 3-G-Regelung, also der Nachweis, geimpft, getestet oder genesen zu sein, bleibt aufrecht. Diese gilt wie schon bisher im Gastgewerbe, bei körpernahen Dienstleistungen, in Beherbergungsbetrieben, für Zusammenkünfte mit mehr als 100 Teilnehmern, in Freizeiteinrichtungen und Kultureinrichtungen (ausgenommen Museen, Bibliotheken, Büchereien und Archive), für Reisebusse und Ausflugsschiffe und an nicht öffentlichen Sportstätten.

Weiterhin bestehen bleibt die Regelung außerdem für Erbringer mobiler Pflege- und Betreuungsdienstleistungen, für Besucher, Mitarbeiter und Neuzugänge in Alten- und Pflegeheimen sowie stationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe, für Besucher und Bedienstete von Krankenanstalten oder Kuranstalten sowie an sonstigen Orten, an denen Gesundheitsdienstleistungen erbracht werden.

Für Zusammenkünfte ab 100 Personen besteht eine Anzeigepflicht bei der Bezirksverwaltungsbehörde, ab 500 Personen gilt eine Bewilligungspflicht. Eine Personenobergrenze im Rahmen der Corona-Regelungen gibt es nicht mehr.

Dort, wo 3-G-Nachweise gelten, entfällt die Maskenpflicht grundsätzlich. Ausnahmen gibt es für Alten- und Pflegeheime sowie Gesundheitseinrichtungen, wo allerdings statt FFP2-Maske auch der einfache und weniger wirksame Mund-Nasen-Schutz getragen werden kann.

Die Tragepflicht zumindest eines MNS gilt ab dem 1. Juli auch in geschlossenen Räumen wie zum Beispiel in öffentlichen Verkehrsmitteln und deren Stationen, Taxis, Seil- und Zahnradbahnen, in Kundenbereichen, an Arbeitsorten mit Kundenkontakt und bei Parteienverkehr.

Die MNS-Verpflichtung besteht auch für Besucher und Mitarbeiter von Alten- und Pflegeheimen, von stationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe sowie von Kranken- und Kuranstalten. Die Betreiber können aber auch strengere Regeln, also im Regelfall eine Pflicht zur FFP2-Maske verfügen.

Für Betriebsstätten des Gastgewerbes, in denen Sitzplätze üblicherweise nicht oder nicht für die überwiegende Dauer des Aufenthalts eingenommen werden, also insbesondere Tanzlokale, Clubs und Diskotheken, gilt ab dem 1. Juli eine Auslastung von höchstens 75 Prozent der Personenkapazität. Die Erhebung von Kontaktdaten bei Personen, die sich länger als 15 Minuten etwa im Lokal oder Hotel aufhalten, bleibt weiterhin bestehen. Die gleiche Regel gilt an nicht öffentlichen Sportstätten, nicht öffentliche Freizeiteinrichtungen sowie bei Zusammenkünften ab 100 Teilnehmern.

Mitreden bei den Lockerungen: Freuen wir uns zu früh? Diskutieren Sie mit!

>>> Hier geht's zum Forum

Die Lockerungen im Überblick

Was gilt ab 1. Juli?

  • Die „3-G-Regel" bleibt weiterhin aufrecht
  • Die Nachtgastronomie öffnet. Die Sperrstunde fällt, tanzen und trinken an der Bar sind erlaubt. Allerdings dürfen die Kapazitäten vorerst nur zu 75 Prozent genutzt werden
  • Der Ein-Meter-Abstand in Handel und Gastronomie fällt, hier gelten keine Kapazitätsbegrenzungen mehr
  • Auch Großveranstaltungen in Kultur und Sport dürfen wieder uneingeschränkt über die Bühne gehen
  • Im Handel, der Gastronomie und in den Öffis kann die FFP2-Maske durch den Mund-Nasen-Schutz ersetzt werden. Dasselbe dürfte auch für Spitäler und Pflegeheime gelten.
  • Kinder unter 12 brauchen keine Tests mehr

Was wird für 22. Juli erwartet?

  • Registrierungspflicht in der Gastronomie soll fallen
  • Keine Kapazitätsbeschränkungen mehr in der Nachtgastronomie

(APA/Red.)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

 Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne)
Pandemie

Delta-Variante: Corona-Taskforce berät am Donnerstag

Der Gesundheitsminiter drängt wegen der steigenden Infektionszahlen mit dem Coronavirus auf verpflichtende PCR-Tests für Reisende aus Risikogebieten.
Impftag in der Steiermark. Ab 15. August wird man den Grünen Pass erst nach der zweiten Impfung erhalten.
Verschärfungen

Coronaregeln neu: Zertifikat sofort, Grüner Pass erst später

Auch Genesene dürfen nur mit PCR-Test in Nachtklubs, das Frequency Festival wurde abgesagt, doch die Masken fallen vielerorts.
D�sseldorf 08.05.2021 Einkaufen shoppen Einkaufstaschen Papiertaschen Papier Taschen Einkaufsbummel Einkaufstasche Papi
Coronavirus

Wien bleibt streng(er) und bei der Maskenpflicht

Während bundesweit ab 22. Juli die Maskenpflicht aufgehoben wird, muss in Wien im Handel weiterhin Maske getragen werden. Auch bei Indoor-Zusammenkünften oder im Kino kehrt man zum Mund-Nasen-Schutz zurück.
Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ)
Pandemie

Weicht Wien erneut von türkis-grünen Corona-Plänen ab?

Die Bundesregierung plant für 22. Juli Lockerungen. Ob Wien mitmacht, ist unklar. Schon jetzt gelten in der Bundeshauptstadt strengere Maßnahmen - etwa für Kinder.
Die Regierung hält an ihrem Fahrplan fest - trotz steigender Infektionszahlen. Gesetzt wird vor allem auf die Impfung: Die Entscheidung: "Impfung oder Ansteckung, habe jeder selbst zu treffen.
Corona-Fahrplan

Maskenpflicht im Handel fällt ab 22. Juli, Impfung als "Gamechanger"

Die Corona-Taskforce hat heute zu den notwendigen Vorbereitungen auf den Herbst beraten. In den öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften des täglichen Bedarfs muss weiter ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Die Regierung plädierte erneut für das Impfen.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.