Urlauber am Strand von Dubrovnik.
Sommer 2021

Urlaub trotz Corona: Die wichtigsten Covid-Einreise­bestimmungen im Überblick

Ab in den Urlaub: Italien, Griechenland oder doch Kroatien? Welche Regeln jetzt gelten.

Rund um den Beginn der Sommerferien ist das Reisen innerhalb Europas deutlich einfacher geworden. Viele Länder haben wie Österreich zuletzt ihre Einreisebeschränkungen gelockert. Dennoch gibt es in den Staaten nach wie vor unterschiedliche Auflagen bei der Einreise. Der EU-weite "Grüne Pass" soll hier eine gewisse Vereinheitlichung bringen. Das digitale Covid-Zertifikat wird in allen 27 EU-Ländern sowie in der Schweiz, Island, Norwegen und Liechtenstein seit 1. Juli anerkannt.

Das digitale Covid-Zertifikat der EU ist ein Nachweis, dass eine Person gegen Covid-19 geimpft wurde, negativ auf Corona getestet wurde oder von einer Corona-Infektion genesen ist. Der sogenannte "Grüne Pass" regelt, dass jede geimpfte Person ein Impfzertifikat erhält. Der verwendete Impfstoff spielt dabei keine Rolle. Die EU-Staaten müssen Impfstoffe akzeptieren, die in der EU zugelassen wurden, können die Gültigkeit aber auf andere Impfstoffe ausweiten. Sie entscheiden auch selbst darüber, wann man als geimpft gilt.

Welche Tests sind zugelassen?

Als Tests sind sowohl PCR als auch Antigen-Schnelltests zugelassen. Als genesen gilt eine Person 180 Tage nach dem positiven Coronatest-Resultat. Antikörpertests werden derzeit noch nicht anerkannt. In Österreich ist der Grüne Pass mit Handysignatur oder Bürgerkarte unter www.gesundheit.gv.at abrufbar. Bei Fragen steht die AGES Hotline unter der Telefonnummer 0800 555 621 zur Verfügung.

Hier folgt ein Überblick über beliebte Urlaubsländer und die Regeln, die bei der Ein- und Rückreise gelten.

Einreise in EU-Länder

Deutschland

Antigen-Test nicht älter als 48 Stunden oder PCR-Test nicht älter als 72 Stunden oder Impfnachweis mindestens 14 Tage nach vollständiger Impfung oder Genesungsausweis. Kinder unter sechs Jahren sind von den Testanforderungen ausgenommen.

Frankreich

Am Strand von Cannes.
Am Strand von Cannes. (c) REUTERS (ERIC GAILLARD)

Bei der Einreise ist die Vorlage eines Impfnachweises oder eines negativen PCR-/Antigentest-Resultats (nicht älter als 72 Stunden) sowie einer eidesstattlichen Erklärung zur Symptomfreiheit verpflichtend. Impfnachweis ist gültig ab zwei Wochen nach der zweiten Impfdosis bzw. ab vier Wochen nach der Einmaldosis des Impfstoffs Johnson&Johnson. Kinder unter elf Jahren müssen sich nicht testen lassen.

Griechenland

Relativ unkompliziert kann man auch nach Griechenland reisen.
Relativ unkompliziert kann man auch nach Griechenland reisen. (c) REUTERS (ALEXANDROS AVRAMIDIS)

Erforderlich für Griechenland-Reisende sind entweder ein PCR-Test nicht älter als 72 Stunden, ein maximal 48 Stunden alter Antigentest, ein Impfzertifikat (14 Tage nach der vollständigen Impfung) oder ein Genesenen-Nachweis. Der österreichische gelbe Impfpass wird anerkannt. Bei der Ankunft kann ein Schnelltest durchgeführt werden, bei positivem Test wird eine 14-tägige Quarantäne verordnet. Verpflichtend ist die Registrierung für alle Einreisenden mindestens 24 Stunden vor der Einreise. Die Testpflicht entfällt für Kinder unter zwölf Jahren.

Italien

Touristen in Venedig.
Touristen in Venedig. (c) REUTERS (Manuel Silvestri)

Bei der Einreise ist ein 3-G-Nachweis vorgeschrieben: PCR- oder Antigen-Tests nicht älter als 48 Stunden, Impfnachweis mindestens 14 Tage nach Ende des vorgeschriebenen Impfzyklus oder eine sechs Monate zurückliegender Infektionsnachweis. Einreisende müssen sich elektronisch im Voraus registrieren. Kinder unter sechs Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen.

Kroatien

Urlauber am Strand von Dubrovnik.
Urlauber am Strand von Dubrovnik. (c) REUTERS (ANTONIO BRONIC)

Die Einreise nach Kroatien ist grundsätzlich möglich, das Außenministerium empfiehlt zudem eine Reiseregistrierung vor der Einreise. Bei der Einstufung der Länder orientiert sich Kroatien an der EU-Gesundheitsagentur (ECDC). Österreich ist hier "grün". Es gilt ein Impfnachweis ab 22 Tagen nach der ersten Dosis, ein Genesungsnachweis (bis 180 Tage) und ein Test (PCR bis 72 Stunden, Antigen bis 48 Stunden zurückliegend). Kinder unter zwölf Jahren müssen sich nicht testen.

Malta

alta erlaubt die Einreise von Österreichern mit PCR-Tests, der nicht älter als 72 Stunden ist, oder Impfnachweis. Alle Reisenden ab 5 Jahren unterliegen dieser Anforderung.

Niederlande

Reisende aus Österreich können mit dem digitalen EU-Coronazertifikat test- und quarantänefrei in die Niederlande einreisen. Bei Einreise mit dem Flugzeug muss eine Gesundheitserklärung ausgefüllt werden.

Norwegen

Einreise für Geimpfte (vollständige Impfung) und Genesene (Gültigkeit sechs Monate) ist ohne Test- und Quarantänepflicht möglich. Ansonsten ist eine Reiseregistrierung frühestens 72 Stunden vor und Test bei der Einreise erforderlich für Reisende aus "grünen" Ländern, zu denen aktuell auch Österreich zählt. Kinder unter 18 Jahren, die keinen Grünen Pass besitzen, müssen in die Quarantäne treten. Diese kann mit einem negativen PCR-Test beendet werden.

Portugal

Portugal zählt für manche Länder wieder zum Virusvariantengebiet.
Portugal zählt für manche Länder wieder zum Virusvariantengebiet. (c) imago images/TheNews2 (Edson de Souza via www.imago-ima)

Bei Einreise ist ein verpflichtender Test maximal 72 Stunden (PCR-Test) beziehungsweise 48 Stunden (Antigen-Schnelltest) vor Boarding eines Fluges nach Portugal vorgeschrieben. Außerdem ist eine Voraus-Registrierung vor dem Abflug nötig. Für Madeira und die Azoren entfällt die Testpflicht bei Genesenen. Auch Kinder unter zwölf Jahren sind von der Testungspflicht ausgenommen. Vorsicht ist bei der Rückreise über Deutschland geboten. Da Deutschland Portugal als Virusvariantengebiet eingestuft hat, empfiehlt das Außenministerium eine andere Reiseroute zu nehmen.

Schweden

Ein negativer Covid-Test ist bei der Einreise nach Schweden verpflichtend.
Ein negativer Covid-Test ist bei der Einreise nach Schweden verpflichtend. (c) via REUTERS (TT News Agency)

Es besteht ein Einreiseverbot für ausländische Bürger, die keine Impfbescheinigung, kein negatives Testergebnis oder keinen Genesungsnachweis vorlegen können. Der Coronatest darf nicht älter als 48 Stunden sein. Ein zweiter Test fünf Tage nach der Ankunft wird empfohlen. Reisende unter 18 Jahren sind von den oben genannten Anforderungen ausgenommen.

Schweiz

Ein mögliches Urlaubsziel ist auch die Schweiz.
Ein mögliches Urlaubsziel ist auch die Schweiz. (c) imago images/HOFER (Guenter Hofer/SchwabenPress via)

Für Reisende aus Österreich ist eine Einreise ohne Quarantäne möglich. Erfolgt die Reise aber mit dem Flugzeug, so ist Nichtgeimpften und Nicht-Genesenen die Vorlage eines negativen PCR-Tests oder Antigen-Tests vorgeschrieben. Ein Einreiseformular muss ausgefüllt werden. Als geimpfte Personen gelten vollimmunisierte Personen. Als genesen gelten Personen sechs Monate ab dem 11. Tag nach Bestätigung der Ansteckung.

Spanien

Auch an spanischen Stränden kann man sich in diesem Sommer sonnen.
Auch an spanischen Stränden kann man sich in diesem Sommer sonnen. (c) REUTERS (JON NAZCA)

Bei der Einreise aus Österreich ist Online-Registrierung erforderlich. Zusätzlich muss ein Impfzertifikat oder ein negativer Covid-19-Tests (PCR-Test oder Antigen-Test), ein Genesungszertifikat oder ein Digitales Covid-Zertifikat der EU vorgewiesen werden. Beim Impfzertifikat muss das Datum der Zweitimpfung mindestens 14 Tage zurückliegen. Der Coronatest darf nicht älter als 48 Stunden sein. Kinder unter 12 Jahren sind von den Tests befreit.

Zypern

Die Ein- und Rückreise gestaltet sich auch für Zypern relativ unkompliziert.
Die Ein- und Rückreise gestaltet sich auch für Zypern relativ unkompliziert. (c) REUTERS (PEDRO NUNES)

Zypern verlangt eine elektronische Registrierung maximal 48 Stunden vor Reiseantritt. Geimpfte Personen können ohne weitere Einschränkungen in die Republik Zypern einreisen. Ungeimpfte Personen können ebenso ohne Einschränkungen einreisen, müssen sich jedoch zumindest zwei Wochen davor in Österreich aufgehalten haben. Bei der Ankunft in Zypern sind nach dem Zufallsprinzip angeordnete Tests möglich. Die Verweigerung des Tests hat ein Einreiseverbot zur Folge.

Einreise in Nicht-EU-Länder

Großbritannien

Die Ein- und Rückreise von Großbritannien ist nach wie vor nicht so einfach.
Die Ein- und Rückreise von Großbritannien ist nach wie vor nicht so einfach. (c) REUTERS (Hannah Mckay)

Bei der Einreise aus Österreich ist ein negativer PCR-Test oder Antigen-Test mit mehr als 97 Prozent Spezifität vorzulegen sowie eine zehntägige verpflichtende Quarantäne anzutreten. Es gibt keine Ausnahmen von der Quarantäneverpflichtung für 3-G sowie auch keine Ausnahme von der Testverpflichtung für Genesene oder Geimpfte. Die Möglichkeit einer Freitestung besteht nach fünf Tagen. Wegen der starken Verteilung der Delta-Virusvariante im Land steht Großbritannien in Österreich auf der Liste der Länder mit Test- und Quarantänepflicht.

Türkei

Bei der Einreise in die Türkei ist eine Online-Registrierung frühestens 72 Stunden vor Einreise vorgeschrieben. Zudem muss 3-G vorgewiesen werden. Das Impfzertifikat muss eine mindestens 14 Tage zurückliegende Impfung nachweisen. Das Genesungsattest darf maximal sechs Monate zurückliegen. Bei PCR-Tests gilt die Frist 72 Stunden, bei Antigen-Tests 48 Stunden.

USA

Der US-amerikanische "travel ban" hält noch an.
Der US-amerikanische "travel ban" hält noch an. (c) imago images/Addictive Stock (Jake Jakab via www.imago-images.)

Die Einreise in die USA ist beschränkt. Ausgenommen vom Einreiseverbot sind etwa Familienangehörige von US-Bürgern, Inhaber einer Green Card, Diplomaten. Alle Flugpassagieren müssen der Fluglinie ein negatives SARS-Cov2-Test-Zeugnis (PCR- oder Antigen-Test) vorlegen. Der Test darf nicht länger als drei Tage vor Abflug abgenommen worden sein. Ein weiterer Corona-Test innerhalb von drei bis fünf Tagen nach Einreise und eine Quarantäne von sieben Tagen wird empfohlen.

Tipp

Da sich die Bestimmungen laufend und rasch ändern, empfiehlt es sich, sich vor der Reise zu informieren.

Detaillierte Informationen über Test- und Quarantäne-Erfordernisse der einzelnen Länder finden sich auf der EU-Seite Reopen Europa

Aktuelle Reiseinformationen der verschiedenen Länder sind auch auf der Seite des Außenministeriums abrufbar.

Die Einreiseregeln für Österreich sind wiederum auf der Homepage des Gesundheitsministeriums.

Informationen über das EU-weite Covid-Zertifikat erhalten Sie hier.

Einreise aus Ländern mit geringem Risiko mit 3G-Nachweis nach Österreich:

In diesen Ländern entfallen Registrierungspflicht und die Quarantäne. Personen müssen bei der Einreise nach wie vor einen Nachweis über eine geringe epidemiologische Gefahr (3-G-Regel) mit sich führen. Liegt kein Nachweis vor, ist eine Registrierung vorzunehmen und unverzüglich, jedenfalls aber binnen 24 Stunden nach der Einreise, ein Test durchführen zu lassen:

Albanien, Andorra, Australien, Belgien, Bulgarien, Bosnien-Herzegowina, Brunei, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Fürstentum Liechtenstein, Griechenland, Hongkong, Irland, Island, Israel, Italien, Japan, Jordanien, Kanada, Katar, Kosovo, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Macau, Malta, Moldau, Monaco, Montenegro, Neuseeland, Niederlande, Nordmazedonien, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Saudi-Arabien, Serbien, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Südkorea, Taiwan, Thailand, Tschechische Republik, Ungarn, USA, der Vatikan, Vietnam und Zypern.

Einreise aus Virusvariantengebieten nach Österreich:

Die Einreise aus diesen Ländern ist grundsätzlich untersagt. Allerdings sind hier unter anderen Österreicher, EU- und EWR-Bürger ausgenommen. Sie müssen bei der Einreise aus den Risikoländern ein negatives Ergebnis eines Covid-Tests mitführen, eine Registrierung vornehmen und unverzüglich eine zehntägige Quarantäne antreten. Die Quarantäne können sie frühestens am fünften Tag mit einem negativen Test beenden. Eine Impfung ändert hier laut Gesundheitsministerium nichts. Die Quarantänepflicht entfällt bei Reisen für berufliche Zwecke und für Reisen im überwiegenden Interesse Österreichs insbesondere im Bereich Kultur und Sport, zum Beispiel für Betreuer und Trainer.

Als Virusvariantengebiete gelten aktuell Großbritannien, Brasilien, Indien, Russland, Südafrika sowie Botsuana, Eswatini, Malawi, Mosambik, Namibia, Nepal, Sambia, Simbabwe und Uruguay.

Die Registrierung erfolgt mit dem sogenannten Pre-Travel-Clearance-Formular entry.ptc.gv.at

Einreise aus allen anderen Ländern:

Für alle anderen Staaten, die also laut Gesundheitsministerium weder Virusvariantengebiet noch Länder mit geringem epidemiologischen Risiko sind, ist weiterhin der Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr (negativer Test, Impfung, Genesungsnachweis) vorzulegen. Zudem besteht Registrierungs- und Quarantänepflicht.

Ausnahmen gelten für regelmäßige Pendler, grenzüberschreitende Schul- und Studienbesuche, zu familiären Zwecken oder zum Besuch von Lebenspartnern. Auch für Personen, die vollimmunisiert sind (zwei Impfdosen bzw. eine Impfdosis bei Genesenen), entfällt 14 Tage nach der letzten dafür notwendigen Impfdosis die Registrierungs- und Quarantänepflicht. Ebenso gilt das für Minderjährige ab dem 12. Lebensjahr, wenn sie in Begleitung eines vollständig geimpften Erwachsenen einreisen.

(chrile )

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