Ermittlungen

13-Jährige getötet: Verdächtiger ist mehrfach vorbestraft

WIEN: MORDALARM IN DONAUSTADT - TOTE FRAU AUFGEFUNDEN
WIEN: MORDALARM IN DONAUSTADT - TOTE FRAU AUFGEFUNDENAPA/MICHAEL GRUBER
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Zwei junge Afghanen, einer davon mehrfach vorbestraft, werden verdächtigt, die 13-Jährige getötet zu haben. Das Mädchen dürfte die beiden gekannt haben, laut Ermittlungsstand dürfte es in der Wohnung eines der Tatverdächtigen zu schweren Sexualverbrechen gekommen sein.

Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) äußerte sich am Dienstag bei einer  kurzfristig einberufenen Pressekonferenz zum Tötungsdelikt an einem 13-jährigen Mädchen in Wien. Er sei angesichts dieser Tat „fassungslos“, so Nehammer. Nach bisherigem Ermittlungsstand handle es sich bei den beiden Verdächtigen um Afghanen im Alter von 16 und 18 Jahren, die als Asylwerber nach Österreich gekommen sind. Einer von ihnen, der 18-Jährige, sei laut Nehammer ein subsidiär Schutzberechtigter, der wegen mehrerer Straffälligkeiten - er wurde drei Mal gerichtlich verurteilt, im Vorjahr war er im Gefängnis - den Schutzstatus aberkannt bekam, er ging in Berufung, das Verfahren ist derzeit noch anhängig.

Tatverdächtiger war bereits in Haft

Der 18 Jahre alte Afghane war als unbegleiteter minderjähriger
Flüchtling nach Österreich gekommen. 2015 stellte er einen
Asylantrag, 2016 erhielt er subsidiären Schutz, wurde aber straffällig. Ab 2018 erfolgten insgesamt elf polizeiliche Anzeigen, unter anderem wegen Suchtgifthandels, gefährlicher Drohung und Raufhandels. 2018 wurde er erstmals verurteilt, er fasste zwei Monate bedingt aus. 2019 kassierte er
nach dem Suchtmittelgesetz zehn Wochen bedingt. Im Vorjahr setzte es
dann wegen räuberischen Diebstahls zehn Monate unbedingt - der
18-Jährige wurde jedoch bereits im August vorzeitig bedingt
entlassen und befand sich seither wieder auf freiem Fuß.

Subsidiärer Schutz schon aberkannt

Aufgrund seiner Vorstrafen wurde gegen den Burschen im Juli 2019
ein Asylaberkennungsverfahren eingeleitet, das Bundesamt für
Fremdenwesen und Asyl (BFA) erkannte ihm im Oktober darauf den subsidiären Schutz ab. Es erging eine Rückkehrentscheidung in
Verbindung mit einem sechsjährigen Einreiseverbot. Weil der Bursche noch minderjährig war, war aufgrund der Europäischen
Menschenrechtskonvention (EMRK) seine Abschiebung unzulässig. Das
Bundesverwaltungsgericht hätte im Hinblick auf die mehrfache
Straffälligkeit des Burschen jedoch die Möglichkeit gehabt, den
Abschiebeschutz aufzuheben und im Sinne eines Beschleunigungsgebots
eine Abschiebung ab Volljährigkeit des gebürtigen Afghanen zu
ermöglichen.

Zum zweiten Verdächtigen, dem 16-Jährigen ist bisher nur bekannt, dass er erst heuer einen Antrag auf Asyl gestellt hat, das Verfahren läuft noch.

Nehammer: Rigorose Abschiebung von Straftätern

Nehammer äußerte sich auch zur laufenden Debatte um Abschiebungen nach Afghanistan: Er kündigte eine rigorose Abschiebung von verurteilten Straftätern an - auch nach Afghanistan. "Solange es möglich ist, muss es zulässig sein, Rückführungsflüge in die Luft zu bringen.“ Wer flüchte und in Österreich Schutz suche, müsse sich an die Gesetze halten: "Wer das nicht tut, muss gehen."

Zur Tat äußerte sich Wiens Polizeipräsident Gerhard Pürstl: Die Tatverdächtigen wurden am Montag in der Donaustadt, bzw. am Alsergrund festgenommen. Das Mädchen dürfte die beiden gekannt haben, sie dürfte freiwillig in die Wohnung des 18-Jährigen gekommen sein. Wann und wie genau die Schülerin aus Tulln nach Wien kam und woher sie die in Wien lebenden Afghanen kannte, das ist noch Gegenstand von Ermittlungen. Die mutmaßliche Tatwohnung befindet sich nahe des späteren Leichenfundortes, das leblose Mädchen dürfte dort kurz vor dem Auffinden am Samstagmorgen abgelegt worden sein.

Drogen um Schülerin „gefügig“ zu machen

Dort seien ihr, so Pürstl nach aktuellem Ermittlungsstand Drogen verabreicht worden, wohl mit dem Ziel sie „gefügig“ zu machen, so Pürstl. In der Folge sei es zu schweren Sexualdelikten gekommen. Die Einvernahmen der Verdächtigen finden, im Beisein eines Dolmetschers, heute, Dienstag, statt. Auch das vollständige Obduktionsergebnis und die Ergebnisse der toxikologischen Untersuchungen stehen noch aus. Ob die Tatverdächtigen alleine verdächtig sind oder es mehrere Beteiligte gibt, ist ebenfalls noch offen.

Was zuvor zum Fall bekannt wurde: Die 13-Jährige wurde laut Obduktion erstickt, sie wurde mit zahlreichen Hämatomen am Samstagmorgen aufgefunden, unter anderem im Halsbereich. Der Grünstreifen, auf dem das Opfer an einen Baum gelehnt gefunden wurde, dürfte aber nicht der Tatort sein: „Die 13-Jährige wurde nicht im öffentlichen Raum, sondern in einem privaten Bereich, einer Wohnung oder einem Haus, getötet“, sagt Polizeisprecher Markus Dittrich. Bisher weiß man nicht, wann, wie und warum das Mädchen aus dem Raum Tulln nach Wien gekommen war.

Eine Übereinstimmung mit einer Abgängigkeitsanzeige gab es zum Zeitpunkt der ersten Ermittlungen jedenfalls keine. Eine solche Anzeige würde im Fall einer Minderjährigen – so wie in jedem Fall, in dem ein Gewaltverbrechen, Suizid oder eine hilflose Lage einer Person, etwa wegen des psychischen Zustandes, vermutet wird – jedenfalls zu einer sofortigen Fahndung der Polizei führen. Eine 24-Stunden-Wartefrist, wie man sie aus Filmen kennt, gibt es keine. An Spekulationen über das private Umfeld der 13-Jährigen – es hieß, sie sei mehrfach über Nacht nicht zu Hause gewesen, von Problemen ist die Rede – wollte sich die Polizei nicht beteiligen. Das sei nicht Fokus der Ermittlungen.

Verdächtige laut Waldhäusl amtsbekannt

Die Aussagen des Innenministers und des Landespolizeidirektors decken sich mit jenen des niederösterreichischen Asyl- und Integrations-Landesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ), wonach die beiden wegen Gewalt- und Drogendelikten aufgefallen bzw. in Haft gewesen, seien. Dennoch "verblieben sie aber aufgrund von ewig andauernden Verfahren in unserem Land".

Waldhäusl bezeichnete Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) und Justizministerin Alma Zadic (Grüne) in einer Aussendung als "mitverantwortlich für diese unfassbare Tat". Gleichzeitig unterstrich der Landesrat, dass er "definitiv keinen einzigen straffälligen Asylwerber mehr in Niederösterreich dulden" werde. Innenminister und Justizministerin bekämen "alle frei Haus vor die Türe geliefert".

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