Eine gesetzliche Impfpflicht gibt es – zumindest in Österreich – nicht. Warum Arbeitgeber dennoch starkes Interesse an geimpften Mitarbeitenden haben und auch Druck ausüben können.
Impfen ist am Arbeitsplatz ein großes Thema. Wie aber steht es um eine Impfpflicht und haben Arbeitgeber die Chance, sie auf Umwegen einzuführen? „Die Presse“ hat bei Juristinnen und Juristen nachgefragt:
1. Kann der Arbeitgeber nach aktueller Gesetzeslage zur Impfung verpflichten?
Fest steht: Derzeit ist die Covid-19-Impfung freiwillig. „Solange der Gesetzgeber keine Impfplicht normiert, bleibt es für den Arbeitgeber aufgrund des damit im Zusammenhang stehenden Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte schwierig, eine betriebliche Impfpflicht vorzusehen“, sagt Christopher Peitsch aus dem Arbeitsrechtsteam von Cerha Hempel. Das dem Arbeitgeber zustehende Weisungsrecht ist nicht grenzenlos und die Impfung stellt einen erheblichen Eingriff in die körperliche Integrität der Arbeitnehmer dar, sodass eine Impfung nicht einseitig angeordnet werden kann. Von einem „Graubereich“ spricht auch Stefan Kühteubl, Partner bei Schönherr. Für eine abschließende Interessensabwägung müsse man wohl zumindest Virologe, Epidemiologe und Jurist sein.