Kartellrechtsreform

Wann „grüne“ Kartelle künftig erlaubt sind

(c) Marin Goleminov
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Um zu den Klimazielen beizutragen, dürfen Unternehmen künftig kooperieren. Das soll durch eine Neuregelung klargestellt werden. Änderungen gibt es aber auch bei der Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen.

Sind wir schon mittendrin in der neuen Normalität? Wir wissen es nicht – aber immerhin dreht sich nicht mehr alles nur um Covid. Auch nicht in der Gesetzgebung, hier häufen sich jetzt Vorhaben ohne Pandemiebezug.

So stand am Dienstag die Novelle des Kartell- und Wettbewerbsrechts auf der Tagesordnung des Justizausschusses. In der Hauptsache geht es dabei um die Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1, die das Ziel hat, die nationalen Wettbewerbsbehörden zu stärken – etwa durch Rechts- und Vollstreckungshilfe.

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