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Klarna erlässt Österreichern Mahngebühr

Official Launch Of The Klarna Pop-Up
Official Launch Of The Klarna Pop-Up(c) Dave Benett/Getty Images for Kla (David M. Benett)
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Die Arbeiterkammer wollte das schwedische Unternehmen wegen falscher Mahnungen klagen. Dazu kam es bisher nicht. Nun will Klarna aufklären.

Wer bei H & M, Spotify, Media-Markt, Expedia oder Nike online einkauft, nimmt unter Umständen die Dienste von Klarna in Anspruch. Die lizenzierte Bank wickelt Zahlungen für Händler online und an der Ladenkasse ab. Ähnliche Geschäftsmodelle haben die kalifornische Firma Affirm, Afterpay aus Australien oder Adyen aus Amsterdam. Jetzt kaufen, später zahlen, lautet das Konzept. Das in Schweden 2005 gegründete Fintech ist inzwischen wertvoller als die Deutsche Bank oder die Schweizer Bank UBS und wollte auch in Österreich voll durchstarten.

Doch es kam zunächst anders. Statt großen Jubels drohten hierzulande Klagen. Onlinekäufer berichteten von erhaltenen Mahnungen, ohne je zuvor eine Rechnung gesehen zu haben. Konsumenten und Konsumentinnen erzählten der Arbeiterkammer (AK), dass Klarna auf Bezahlung der Ware bestehe, auch wenn die Ware gar nicht geliefert, mangelhaft geliefert oder wieder ordnungsgemäß an den Onlinehändler retourniert wurde. Kunden fühlten sich vom Kundenservice im Kreis geschickt und mit Mahnungen, Inkassobüros und Rechtsanwälten alleingelassen. Es war der Eindruck entstanden, das Fintech wolle mit Mahnungen schnelles Geld machen.

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